Muster für ein Schreiben, mit dem der Betriebsrat den Arbeitgeber dazu auffordert, aufgrund einer berechtigten Beschwerde eines Arbeitnehmers tätig zu werden. Die Bearbeitung von Beschwerden von Arbeitnehmern gehört zu den Aufgaben des Betriebsrats.
Absender: Betriebsrat
Empfänger: Arbeitgeber
Stichworte: Beschwerde, Arbeitnehmer
Paragraphen: § 84 BetrVG, § 85 BetrVG
Der Betriebsrat der Firma …
An die
Geschäftsleitung
Im Hause
Ort, Datum
Beschwerde der Frau …
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat sich in seiner Sitzung am … gemäß § 85 Abs. 1 BetrVG mit einer Beschwerde der Kollegin … befasst.
Wie Sie wissen, arbeitet Frau … in Raum Nr. 110, der im Erdgeschoss des Gebäudes X liegt. Das einzige Fenster dieses schlecht klimatisierten Raumes befindet sich direkt neben dem Haupteingang des Gebäudes. Um ein halbwegs erträgliches Raumklima zu erhalten, ist die Kollegin … während der Sommermonate gezwungen, das Fenster des Raumes ständig geöffnet zu halten.
Nun ist es seit mehreren Wochen so, das sich einige der in der Abteilung X tätigen Kollegen in den Pausen vor dem Haupteingang des Gebäudes aufhalten, um dort ihre Pausenzigarette zu rauchen. Der Rauch der Zigaretten zieht durch das geöffnete Fenster direkt in den Raum der Kollegin …
Frau …, die Nichtraucherin ist, fühlt sich durch den Rauch stark belästigt und sieht auch ihre Gesundheit gefährdet. Sie hat sich deshalb beim Betriebsrat über den soeben beschriebenen Sachverhalt beschwert.
Der Betriebsrat ist der Ansicht, dass die Beschwerde der Kollegin berechtigt ist. Es ist nicht zu bestreiten, dass Zigarettenrauch für einen Nichtraucher äußerst unangenehm ist. Auch sind die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens allgemein bekannt. Wir bitten Sie deshalb darum, dafür zu sorgen, dass vor dem Haupteingang des Gebäudes X nicht mehr geraucht wird. Selbstverständlich sind wir auch zu einem klärenden Gespräch bereit. Nur vorsorglich weisen wir darauf hin, dass für den Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 BetrVG die Möglichkeit bestünde, zu einer Klärung der Angelegenheit die Einigungsstelle anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
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(Betriebsratsvorsitzende/r)