Betriebsänderung, Interessenausgleich & Sozialplan
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Betriebsrat Inhouse-Seminare — exklusiv für Dein Gremium, bei Euch im Betrieb oder im Tagungshotel.
„Verständlich erklärt, direkt anwendbar — endlich auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber.“
Du kannst sämtliche unserer Seminare auch als firmeninterne Seminare buchen. Das Seminar findet dann nur mit Dir und Deinen Kolleginnen und Kollegen in vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten statt. Dies kann direkt in Deinem Betrieb sein, aber z.B. auch in einem Tagungshotel in Deinem Ort. An der Schulung nehmen nur die von Euch bestimmten Personen teil.
Alle Seminare gibt es auch als Inhouse-Schulung. Gleiche Inhalte, gleiche Referenten — nur für Dich, nur mit Euch.
Betriebsverfassungsrecht Inhouse-Seminare



Einführung in das individuelle Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt
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Du kannst die Seminare Betriebsrat 1, 2 und 3 und Arbeitsrecht 1, 2 und 3 auch kombinieren und im Paket buchen. Du erwirbst umfassendes Wissen in nur einer Schulungsveranstaltung, die Kosten sind geringer als bei Einzelbuchung — und weil die Referenten direkt an die kurz zuvor vermittelten Inhalte anknüpfen können, verkürzt sich die Gesamtdauer der Schulung.
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Mehrwissen →Die Betriebsratswahl rechtssicher vorbereiten und durchführen
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Mehrwissen →Bei uns schulen ausschließlich erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht — Wissen aus der Praxis, nicht aus dem Lehrbuch.
Ein All-inclusive-Preis für das ganze Gremium. Keine weiteren oder versteckten Kosten.
Auch nach der Schulung beantworten wir Eure Fragen — Du bleibst nicht allein mit dem Thema.
Alle Inhalte zum Nachschlagen, gedruckt und digital — Dein Nachschlagewerk für die tägliche BR-Arbeit.
Du bist an einem firmeninternen Seminar interessiert? Dann füll einfach das folgende Formular aus und wir schicken Dir kostenlos ein unverbindliches Angebot.
Ein Betriebsrat braucht Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht. Diese Kenntnisse werden in unseren Schulungen Betriebsrat 1, 2 und 3 sowie Arbeitsrecht 1, 2 und 3 vermittelt.
Dem Betriebsrat steht das Recht zu, jedes seiner Mitglieder an den Schulungen Betriebsrat 1, 2 und 3 sowie Arbeitsrecht 1, 2 und 3 teilnehmen zu lassen.
Ein wesentlicher Vorteil einer Inhouse Schulung besteht darin, dass hier ausführlich auf die individuellen Besonderheiten des Betriebsrats eingegangen werden kann und solche Themen nicht behandelt werden müssen, die für den Betrieb keine Rolle spielen.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten einer Inhouse Schulung.
Generell ablehnen kann der Arbeitgeber Betriebsratsschulungen nicht. Er kann sich nur gegen die zeitliche Lage einer Betriebsratsschulung wenden und eventuell verlangen, dass die Schulung in einem anderen Zeitraum durchgeführt wird.
Wir bieten unsere Inhouse Schulungen zu fairen All-Inclusive-Preisen an. Der Preis hängt von der Anzahl der Schulungstage und der Teilnehmerzahl ab. Hier kannst Du kostenlos und unverbindlich ein Angebot einholen.
Bei einer firmeninternen Betriebsratsschulung findet die Schulung normalerweise bei Dir im Betrieb vor Ort statt. Vorausgesetzt, es gibt dort einen geeigneten Raum, den Dein Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Die Schulung kann aber auch an jedem anderen geeigneten Ort stattfinden, zum Beispiel in einem Tagungshotel. Die Kosten für den Schulungsraum sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Ja, wir können sämtliche Betriebsratsschulungen auch online über das Internet per Videokonferenz durchführen. Wir setzen dazu vorzugsweise den cloud-basierten Videokonferenzdienst Zoom ein. Wir können die Schulung aber auch mit jedem anderen gängigen Videokonferenz-System durchführen (z.B. mit Microsoft Teams, WebEx, Google Meet oder Skype).