Die Betriebsratswahl rechtssicher vorbereiten und durchführen
Mit diesem Seminar legst Du den Grundstein für eine erfolgreiche Betriebsratswahl. Unsere erfahrenen Referenten gehen mit Dir alle Schritte einer Betriebsratswahl nacheinander durch. Dabei erläutern wir Dir alle wesentlichen Fristen und Formalien anhand praxisnaher Beispiele. So versetzen wir Dich in die Lage, die Betriebsratswahl stressfrei und rechtssicher vorzubereiten und durchzuführen.
Die Dauer der Schulung kannst Du selbst wählen: Wir haben unsere Schulungen zur Betriebsratswahl als ein- und als zweitägige Seminare konzipiert. In der Regel empfehlen wir eine zweitägige Schulung.
Unser Seminar: Wieso, weshalb — darum!
Dieses Seminar ist perfekt für Wahlvorstandsmitglieder, die vor der schwierigen — aber machbaren — Aufgabe stehen, eine Betriebsratswahl vorzubereiten und durchzuführen.
Alle gesetzlichen Fristen und Formalien
Schritt-für-Schritt-Ablauf einer Betriebsratswahl: Du lernst genau, was wann zu tun ist
Fallstricke & typische Fehlerquellen vermeiden
Alle Formulare, Aushänge und Fristenpläne in den Seminarunterlagen und als Word- und PDF-Dateien
Praxisnahe Beispiele aus realen Betriebsratswahlen
Auch nach der Schulung beantworten unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Deine Fragen
§
Wahlvorstandsschulung nach § 20 Abs. 3 BetrVGKosten trägt der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss nach § 20 Abs. 3 BetrVG die erforderlichen Kosten der Schulung des Wahlvorstands übernehmen. Denn die Schulung vermittelt die Kenntnisse, die der Wahlvorstand benötigt, um die Betriebsratswahl ordnungsgemäß vorzubereiten und durchzuführen.
Eine besondere Begründung gegenüber dem Arbeitgeber, warum die Schulung erforderlich ist, ist grundsätzlich nicht notwendig. An der Schulung können alle Mitglieder des Wahlvorstands teilnehmen. Dies gilt auch für Ersatzmitglieder, wenn nach den konkreten Umständen damit zu rechnen ist, dass sie während des Wahlverfahrens zum Einsatz kommen.
Das richtige Wahlverfahren
Es gibt zwei Verfahrensarten zur Betriebsratswahl. Welches Wahlverfahren zur Anwendung kommt, hängt von der Anzahl der betriebszugehörigen Arbeitnehmer ab. Bei Fragen hierzu kannst Du Dich gerne an uns wenden.
Über 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer
Normales Wahlverfahren
Findet in Betrieben mit über 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern Anwendung. Ausnahme: In Betrieben mit 101–200 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird das vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt, wenn dies zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber vereinbart worden ist.
Bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer
Vereinfachtes Wahlverfahren
Findet in Betrieben mit bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern zwingend Anwendung. In Betrieben mit 101–200 wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt es, wenn dies zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber vereinbart worden ist.