Schulung für den Wahlvorstand nach § 20 Abs. 3 und § 37 Abs. 6 BetrVG
Es gibt 2 verschiedene Verfahrensarten zur Betriebsratswahl. Welches Wahlverfahren zur Anwendung kommt, hängt von der Anzahl der betriebszugehörigen Arbeitnehmer ab. Such Dir das für Deinen Betrieb richtige Wahlverfahren aus. Bei Fragen hierzu, kannst Du Dich gerne an uns wenden.
Das normale Wahlverfahren findet in Betrieben mit über 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern Anwendung (Ausnahme: In Betrieben mit 101 – 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird nicht das normale, sondern das vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt, wenn dies zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber vereinbart worden ist).
Das vereinfachte Wahlverfahren findet in Betrieben mit bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern zwingend Anwendung. In Betrieben mit 101 – 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird das vereinfachte Wahlverfahren angewendet, wenn dies zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber vereinbart worden ist.
Du bestimmst Inhalte, Zeit, Ort und Dauer des firmennternen Seminars
Deine individuellen Fragen können
gezielt behandelt werden
spezialisierte Rechtsanwälte für
Arbeitsrecht
All-inclusive-Preise ohne weitere oder versteckte Kosten
Keine Reisezeiten
Der große Vorteil einer Inhouse-Schulung zur Betriebsratswahl besteht darin, dass speziell auf die konkrete Situation in Deinem Betrieb eingegangen werden kann. Außerdem müssen keine Themen behandelt werden, die für Ihren Betrieb eigentlich überflüssig sind.
Deine Vorteile:
Normales Wahlverfahren -> 1 oder 2 Tage
Vereinfachtes Wahlverfahren -> 1 oder 2 Tage
Deine Schulung wird durchgeführt von Herrn Rechtsanwalt Manthey. Herr Manthey ist Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. Er schult regelmäßig Wahlvorstände in der Vorbereitung und Durchführung rechtssicherer Betriebsratswahlen.
Aufgrund seiner anwaltlichen Tätigkeit in verschiedenen gerichtlichen Wahlanfechtungsverfahren weiß er genau, worauf es ankommt, um die spätere Anfechtbarkeit der Wahl zu vermeiden. Zuletzt hat Herr Manthey die Betriebsratswahl in einem großen Industriebetrieb und in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgreich angefochten.
Der Arbeitgeber. Die Kosten für eine angemessene Schulung der Mitglieder des Wahlvorstands gehören zu den Kosten einer Betriebsratswahl, die nach § 20 Absatz 3 Satz 1 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Grundsätzlich hat jedes Wahlvorstandsmitglied das Recht, sich auf Kosten des Arbeitgebers zum Thema „Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl“ schulen zu lassen. Gleiches gilt auch für ein Ersatzmitglied, das jederzeit einspringen können muss.
Weil bei einer firmeninternen Schulung, an der nur die Wahlvorstandsmitglieder eines Betriebs teilnehmen, intensiv auf die spezielle Situation in diesem Betrieb eingegangen werden kann. Sämtliche Fragen können unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse beantwortet werden.
Bei einer firmeninternen Schulung findet die Schulung normalerweise bei Dir im Betrieb vor Ort statt. Vorausgesetzt, es gibt dort einen geeigneten Raum, den Dein Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Die Schulung kann aber auch an jedem anderen geeigneten Ort stattfinden, zum Beispiel in einem Tagungshotel. Die Kosten für den Schulungsraum sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Ja, wir können die Schulung des Wahlvorstandes auch online über das Internet per Videokonferenz durchführen. Wir setzen dazu vorzugsweise den cloud-basierten Videokonferenzdienst Zoom ein. Wir können die Schulung aber auch mit jedem anderen gängigen Videokonferenz-System durchführen (z.B. mit Microsoft Teams, WebEx Google Meet oder Skype).
Du bist an ein einem firmeninternen Seminar interessiert? Dann kannst Du über das folgende Formular Kontakt mit uns aufnehmen. Wir unterbreiten Dir kostenlos ein unverbindliches Angebot. Wir freuen uns von Dir zu hören.