In der Betriebsratsarbeit ist ständiges Lernen unerlässlich, doch bei vielen erfahrenen Betriebsräten liegt die letzte Schulung im Betriebsverfassungsrecht bereits lange zurück. Dies führt oft dazu, dass die essentiellen rechtlichen Grundlagen der Betriebsratstätigkeit nicht mehr so präsent sind, wie sie es sein sollten. Zusätzlich unterliegt das Betriebsverfassungsrecht einem stetigen Wandel, beeinflusst durch neue gesetzliche Regelungen sowie aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte.
Aus diesem Grund ist es für Betriebsräte ratsam, in regelmäßigen Abständen ihr Wissen im Betriebsverfassungsrecht aufzufrischen. Dieses Seminar richtet sich speziell an Betriebsräte, die bereits vor längerer Zeit an Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht teilgenommen haben oder auf andere Weise entsprechende Kenntnisse erworben haben. Hier haben sie die Gelegenheit, ihr Wissen im Betriebsverfassungsrecht nicht nur zu erneuern, sondern auch zu vertiefen und bestehende Wissenslücken zu schließen.
Mit diesem Seminar soll das Wissen von Betriebsräten zum Betriebsverfassungsrecht aufgefrischt, vertieft und an den Stellen ergänzt werden, an denen sich durch Gesetzesänderungen oder durch neue Rechtsprechung Neues ergeben hat. Außerdem sollen mit diesem Seminar Wissenslücken geschlossen werden, die nach unserer Erfahrung oftmals bestehen.