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Du erreichst uns telefonisch Montag bis Donnerstag von 9.00 — 17.00 Uhr und Freitag von 9.00 — 14.00 Uhr unter 0511 54 39 21 66 — oder jederzeit per E-Mail an info@kluge-seminare.de.

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Häufig gestellte Fragen

Eure häufig gestellten Fragen

An welchen Schulungen sollten Betriebsratsmitglieder teilnehmen?

In unseren Schulungen Betriebsrat 1, 2 und 3 sowie Arbeitsrecht 1, 2 und 3 werden Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht vermittelt. Diese Kenntnisse sind für die ordnungsgemäße Amtsausübung eines jeden Betriebsratsmitglieds erforderlich. Deshalb sollte jedes Betriebsratsmitglied möglichst an all diesen Seminaren teilnehmen.

Unverzichtbar ist eine Teilnahme an dem Einsteigerseminar Betriebsrat 1.

In welcher Reihenfolge sollten Betriebsratsmitglieder an den Schulungen teilnehmen?

Du solltest zu allererst an dem Seminar Betriebsrat 1 teilnehmen. In diesem Seminar werden Grundlagenkenntnisse vermittelt, die für die Betriebsratstätigkeit absolut unverzichtbar sind.

Danach empfehlen wir die folgende Reihenfolge: Betriebsrat 2 → Betriebsrat 3 → Arbeitsrecht 1 → Arbeitsrecht 2 → Arbeitsrecht 3

Wer trägt die Kosten der Schulung?

Die Kosten für die Teilnahme an unseren Schulungen Betriebsrat 1, 2 und 3 sowie Arbeitsrecht 1, 2 und 3 sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen.

Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

Der Arbeitgeber muss sämtliche durch die Schulungsteilnahme entstehenden erforderlichen Kosten tragen. Dazu gehören:

  • die Seminargebühren
  • die Reisekosten und Fahrtkosten
  • die Übernachtungskosten (Hotelkosten)
  • die Verpflegungskosten
Hat jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Teilnahme an den Schulungen und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber?

Ja, grundsätzlich hat jedes Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Teilnahme an unseren Schulungen Betriebsrat 1, 2 und 3 sowie Arbeitsrecht 1, 2 und 3. Denn bei diesen Schulungen handelt es sich um Grundlagenschulungen, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG).

Haben Betriebsratsmitglieder für die Schulungsteilnahme einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit?

Ja, grundsätzlich hat jedes Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an unseren Seminaren Betriebsrat 1, 2 und 3 sowie Arbeitsrecht 1, 2 und 3 teilnehmen zu können. Denn bei diesen Seminaren handelt es sich um Grundlagenschulungen, die Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht vermitteln. Der Besuch dieser Schulungen ist grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.

Wie erfolgt die Anmeldung zu einer Schulung?

Um sich für eine Schulung anzumelden, gehe folgendermaßen vor:

  1. Wähle Dein Seminar aus und reserviere online kostenlos und unverbindlich Deinen Platz.
  2. Lass den Betriebsrat einen Beschluss über Deine Seminarteilnahme fassen.
  3. Informiere anschließend den Arbeitgeber über Deine Seminarteilnahme.
  4. Melde Dich über das Online-Formular verbindlich für das Seminar an.

Mit der Bestätigungs-E-Mail, die wir Dir nach der unverbindlichen Platzreservierung zusenden, erhältst Du eine Vorlage für den zu fassenden Betriebsratsbeschluss und für das Informationsschreiben an Deinen Arbeitgeber.

Kann der Arbeitgeber eine Schulung ablehnen?

Nein, der Arbeitgeber kann eine vom Betriebsrat beschlossene Schulung nicht einfach ablehnen. Jedenfalls führt die bloße Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber noch nicht dazu, dass ein Betriebsratsmitglied nicht an einer vom Betriebsrat beschlossenen Schulung teilnehmen darf.

Falls Dein Arbeitgeber eine vom Betriebsrat beschlossene Schulungsteilnahme abgelehnt hat, melde Dich bitte bei uns. Unsere Rechtsanwälte können Dich beraten, wie Du in Deiner konkreten Situation am besten vorgehen solltest. Dir entstehen hierdurch keine Kosten. Unsere Rechtsanwälte können Dich notfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Deines Schulungsanspruchs unterstützen.

Wo finde ich ausführlichere Informationen zum Schulungsanspruch des Betriebsrats?

Weitere ausführliche Informationen zum Anspruch von Betriebsratsmitgliedern auf Teilnahme an Betriebsratsschulungen findest Du hier.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Falls Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich an uns wenden. Wir beantworten Deine Fragen gerne: