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Frau Kohlmann
unsere allgemeinen Telefonzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 — 14.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 09.00 — 17.00 Uhr
Frau Mathiesen
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Eure häufig gestellten Fragen
In unseren Schulungen Betriebsrat 1, 2 und 3 sowie Arbeitsrecht 1, 2 und 3 werden Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht vermittelt. Diese Kenntnisse sind für die ordnungsgemäße Amtsausübung eines jeden Betriebsratsmitglieds erforderlich. Deshalb sollte jedes Betriebsratsmitglied möglichst an all diesen Seminaren teilnehmen.
Unverzichtbar ist eine Teilnahme an dem Einsteigerseminar Betriebsrat 1.
Du solltest zu allererst an dem Seminar Betriebsrat 1 teilnehmen. In diesem Seminar werden Grundlagenkenntnisse vermittelt, die für die Betriebsratstätigkeit absolut unverzichtbar sind.
Danach empfehlen wir die folgende Reihenfolge: Betriebsrat 2 -> Betriebsrat 3 -> Arbeitsrecht 1 -> Arbeitsrecht 2 -> Arbeitsrecht 3
Die Kosten für die Teilnahme an unseren Schulungen Betriebsrat 1, 2 und 3 sowie Arbeitsrecht 1, 2 und 3 sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Der Arbeitgeber muss sämtliche durch die Schulungsteilnahme entstehenden erforderlichen Kosten tragen. Dazu gehören:
- die Seminargebühren
- die Reisekosten und Fahrtkosten
- die Übernachtungskosten (Hotelkosten)
- die Verpflegungskosten
Ja, grundsätzlich hat jedes Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Teilnahme an unseren Schulungen Betriebsrat 1, 2 und 3 sowie Arbeitsrecht 1, 2 und 3. Denn die bei diesen Schulungen handelt es sich um Grundlagenschulungen, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG).
Ja, grundsätzlich hat jedes Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an unseren Seminaren Betriebsrat 1, 2 und 3 sowie Arbeitsrecht 1, 2 und 3 teilnehmen zu können. Denn bei diesen Seminaren handelt sich um Grundlagenschulungen, die Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht vermitteln. Der Besuch dieser Schulungen ist grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.
Um sich für eine Schulung anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Wählen Sie Ihr Seminar aus und reservieren Sie online kostenlos und unverbindlich Ihren Platz.
- Lassen Sie den Betriebsrat einen Beschluss über Ihre Seminarteilnahme fassen.
- Informieren Sie anschließend den Arbeitgeber über Ihre Seminarteilnahme.
- Melden Sie sich über das Online-Formular verbindlich für das Seminar an.
Mit der Bestätigungs-E-Mail, die wir Ihnen nach der unverbindlichen Platzreservierung zusenden erhalten Sie eine Vorlage für den zu fassenden Betriebsratsbeschluss und für das Informationsschreiben an Ihren Arbeitgeber.
Nein, der Arbeitgeber kann eine vom Betriebsrat beschlossene Schulung nicht einfach ablehnen. Jedenfalls führt die bloße Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber noch nicht dazu, dass ein Betriebsratsmitglied nicht an einer vom Betriebsrat beschlossenen Schulung teilnehmen darf.
Falls Ihr Arbeitgeber eine vom Betriebsrat beschlossene Schulungsteilnahme abgelehnt hat, melden Sie sich bitte bei uns. Unsere Rechtsanwälte können Sie beraten, wie Sie in Ihrer konkreten Situation am besten vorgehen sollten. Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten. Unsere Rechtsanwälte können Sie notfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Schulungsanspruchs unterstützen.
Weitere ausführliche Informationen zum Anspruch von Betriebsratsmitgliedern auf Teilnahme an Betriebsratsschulungen finden Sie hier.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an uns wenden. Wir beantworten Ihre Fragen gerne:
- Kontaktformular (oben auf dieser Seite)
- E-Mail: info@kluge-seminare.de
- Telefon: 0511 / 54 39 21 66