Muster für ein Schreiben, mit dem der Betriebsrat vom Arbeitgeber Einsicht in die Listen der Bruttolöhne und -gehälter verlangt. Die Einsichtnahme kann zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich sein. Das Muster bezieht sich auf einen Betriebsrat mit weniger als 9 Betriebsratsmitgliedern.
Absender: Betriebsrat
Empfänger: Arbeitgeber
Stichworte: Auskunft, Information, Gehalt
Paragraphen: § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG
Der Betriebsrat der Firma …
An die Geschäftsleitung
Im Hause
Ort, Datum
Einsicht in die Liste der Bruttolöhne und -gehälter
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat in seiner letzten Sitzung am … beschlossen, dass der Betriebsratsvorsitzende Einblick in die vorhandenen Listen über Bruttolöhne und -gehälter nehmen soll.
Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG ist der Betriebsrat berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und- gehälter Einblick zu nehmen. Nach dem Wortlaut der Vorschrift steht dieses Recht zwar nur dem Betriebsausschuss oder einem nach § 28 BetrVG gebildeten Ausschuss zu. Es ist jedoch in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass in kleineren Betrieben, in denen ein Betriebsausschuss nicht gebildet werden kann, das Einblicksrecht dem Betriebsratsvorsitzenden zusteht.
Die Einsichtnahme in die Gehaltslisten ist erforderlich, damit der Betriebsrat die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats gehört u.a. die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. § 75 Abs. 1 BetrVG). Schon aus diesem Grund benötigt der Betriebsrat Informationen über die gezahlten Bruttolöhne- und Gehälter.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass sich das Einsichtsrecht auf sämtliche Gehaltsbestandteile bezieht, also unter anderem auch auf Prämien, Zulagen, Tantiemen, Gratifikationen, Sonderzahlungen usw.
Der Betriebsrat beabsichtigt, die Einsicht in die Gehaltslisten am … um … Uhr vorzunehmen. Bitte teilen Sie uns kurz mit, ob von Ihrer Seite aus Einverständnis mit diesem Termin besteht.
Mit freundlichen Grüßen
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(Betriebsratsvorsitzende/r)