Muster für ein Schreiben, mit dem der Betriebsrat den Arbeitgeber auffordert, dem Betriebsrat einen eigenen Internetzugang zur Verfügung zu stellen und eine eigene E-Mail-Adresse einzurichten.
Absender: Betriebsrat
Empfänger: Arbeitgeber
Stichworte: Betriebsratsarbeit, Sachmittel
Paragraphen: § 40 Abs. 2 BetrVG
Der Betriebsrat der Firma …
An die
Geschäftsleitung
Ort, Datum
Internetzugang und E-Mail-Adresse für den Betriebsrat
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am … über die Erforderlichkeit eines eigenen Internetzugangs nebst eigener E-Mail-Adresse für den Betriebsrat beraten. Als Ergebnis der Beratung teilen wir Ihnen mit, dass der Betriebsrat einen eigenen Zugang zum Internet nebst eigener E-Mail-Adresse zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich im Sinne von § 40 Abs. 2 BetrVG hält.
Zur Begründung weisen wir darauf hin, dass der Betriebsrat die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben nur dann ordnungsgemäß wahrnehmen kann, wenn er über die erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Informationen verfügt. Die Beschaffung von Informationen ist für die Tätigkeit des Betriebsrats zwingend notwendig. Wie sich ein Betriebsrat die erforderlichen Informationen beschafft, liegt grundsätzlich in seinem eigenen Ermessen. Wir haben uns dazu entschieden, u.a. das Internet zur Informationsbeschaffung zu nutzen, weil es die aktuellste und umfassendste Informationsquelle darstellt. In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass Betriebsrat einen Zugang zum Internet zur sachgerechten Wahrnehmung der ihm obliegenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben in der Regel für erforderlich halten darf (vgl. BAG, Beschluss vom 17.02.2010 – 7 ABR 81/09 und BAG, Beschluss vom 20.01.2010 – 7 ABR 89/08).
Der Betriebsrat hat deshalb beschlossen, Sie dazu aufzufordern, ihm im Betriebsratsbüro einen eigenen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen und eine eigene E-Mail-Adresse einzurichten. Wir bitten Sie darum, Internetzugang und E-Mail-Adresse innerhalb der nächsten 3 Wochen zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
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(Betriebsratsvorsitzende/r)