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Muster & Vorlagen · Personelle Angelegenheiten

Muster: Unvollständige Information über beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme

Aktualisiert: 19. August 20222 Minuten LesezeitVon Dr. Henning Kluge

Muster für ein Schreiben des Betriebsrats, mit dem dieser den Arbeitgeber darauf hinweist, dass er noch nicht ausreichend über eine beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme unterrichtet worden ist bzw. dass noch erforderliche Unterlagen fehlen.

Absender
Betriebsrat
Empfänger
Arbeitgeber
Stichworte
Personelle Einzelmaßnahme, Unterrichtung, Information
Paragraphen
§ 99 Abs. 1 BetrVG

Der Betriebsrat der Firma …

An die

Geschäftsleitung

Ort, Datum

Beabsichtigte Einstellung/Eingruppierung/Umgruppierung/Versetzung des Herrn …

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am … über die von Ihnen beabsichtigte Einstellung/Eingruppierung/Umgruppierung/Versetzung des Herrn … beraten und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass er zur Zeit noch keine abschließende Stellungnahme abgeben kann. Grund dafür ist, dass dem Betriebsrat noch nicht sämtliche Informationen und Unterlagen vorliegen, die er für seine Entscheidung benötigt.

Um eine Entscheidung treffen zu können, benötigt der Betriebsrat insbesondere noch die folgenden Informationen und Unterlagen:

Nach § 99 Abs. 1 BetrVG sind Sie verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über beabsichtigte personelle Einzelmaßnahmen zu unterrichten und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Wir weisen darauf hin, dass die beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme so lange nicht durchgeführt werden darf, bis der Betriebsrat seine Zustimmung zu der Maßnahme erteilt oder die Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht ersetzt worden ist. Wir weisen außerdem darauf hin, dass weder die Frist des § 99 Abs. 3 BetrVG zu laufen beginnt, noch die Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht ersetzt werden kann, solange keine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG erfolgt ist. Sollten Sie die beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme ohne Zustimmung des Betriebsrats durchführen, kann der Betriebsrat nach § 101 BetrVG beantragen, Ihnen aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Betriebsratsvorsitzende/r)

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