Muster für ein Schreiben, mit dem der Betriebsrat seine Zustimmung zu der Einstellung eines Leiharbeitnehmers verweigert, weil dieser auf einem Dauerarbeitsplatz eingesetzt werden soll.
Absender: Betriebsrat
Empfänger: Arbeitgeber
Stichworte: Einstellung, Leiharbeitnehmer, Zustimmungsverweigerung
Paragraphen: § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG
Der Betriebsrat der Firma …
An die
Geschäftsleitung
Ort, Datum
Beabsichtigte Einstellung des Leiharbeitnehmers Herrn …
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat sich in seiner Sitzung am … mit der von Ihnen beabsichtigten Einstellung des Leiharbeitnehmers Herrn … befasst. Der Betriebsrat hat beschlossen, seine Zustimmung zu dieser Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.
Der Betriebsrat verweigert seine Zustimmung aus den folgenden Gründen:
Sie haben den Betriebsrat darüber unterrichtet, dass Herr … als Leiharbeitnehmer eingestellt wird. Bei dem Arbeitsplatz, auf dem Herr … eingesetzt werden soll, handelt es sich aber um einen Dauerarbeitsplatz. Auf diesem Arbeitsplatz besteht ein dauerhafter Beschäftigungsbedarf.
Der Betriebsrat ist der Auffassung, dass der Einsatz eines Leiharbeitnehmers auf einem Dauerarbeitsplatz gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verstößt, wenn der Einsatz nicht nur aushilfsweise erfolgt. Bei objektiv dauerhaft anfallender Arbeit darf ein Leiharbeitnehmer nur zu deren aushilfsweiser Wahrnehmung herangezogen werden. Anderenfalls ist sein Einsatz nicht mehr „vorübergehend“ im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. Januar 2014 – 3 TaBV 43/13).
Für den Betriebsrat ist nicht ersichtlich, dass Herr … lediglich aushilfsweise einesetzt werden soll. Der Arbeitsplatz, auf dem Herr … eingesetzt werden soll, muss dauerhaft besetzt sein. Ein zusätzlicher Beschäftigungsbedarf z.B. aufgrund des Ausfalls eines anderen Mitarbeiters oder aufgrund eines zeitweise erhöhten Arbeitsvolumens liegt nicht vor.
Der Betriebsrat ist deshalb der Ansicht, dass die Einstellung des Herrn … gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verstößt und verweigert aus diesem Grund seine Zustimmung zu dieser Einstellung.
Mit freundlichen Grüßen
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(Betriebsratsvorsitzende/r)