Muster für eine Betriebsvereinbarung zur Regelung von Überstunden. Mit dieser Betriebsvereinbarung wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG umgesetzt.
Stichworte: Betriebsvereinbarung, Überstunden
Paragraphen: 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 77 BetrVG
Betriebsvereinbarung zu Überstunden
Die Firma … (Name und Anschrift)
– nachfolgend “Arbeitgeber” –
und
der Betriebsrat des Betriebs …
– nachfolgend “Betriebsrat” –
schließen die folgende Betriebsvereinbarung:
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer des Betriebs … . Sie gilt nicht für leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.
§ 2 – Definition von Überstunden
Überstunden im Sinne dieser Betriebsvereinbarung ist die Arbeitszeit, die über die arbeitsvertraglich/tarifvertraglich vorgesehene regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinausgeht.
§ 3 – Pflicht zur Leistung von Überstunden
Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, in zumutbarem Umfang Überstunden zu leisten, wenn dringende betriebliche Gründe Überstunden erforderlich machen. Der Arbeitgeber hat bei der Anordnung von Überstunden auf die persönlichen Verhältnisse des einzelnen Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Abgesehen von Eil- und Notfällen sind Arbeitnehmer nur dann verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn sie spätestens vier Tage vorher über die zeitliche Lage der Überstunden unterrichtet worden sind.
§ 4 – Mitbestimmung des Betriebsrats
Überstunden bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Zu der Einholung der Zustimmung des Betriebsrats vereinbaren die Parteien folgendes Verfahren:
- Der Arbeitgeber unterrichtet den Betriebsrat unverzüglich, sobald er den Entschluss gefasst hat, Überstunden leisten zu lassen.
- Der Betriebsrat entscheidet spätestens in der auf die Unterrichtung folgenden nächsten regelmäßigen Betriebsratssitzung darüber, ob er den Überstunden zustimmt.
- Der Betriebsrat teilt dem Arbeitgeber unverzüglich nach seiner Beschlussfassung seine Entscheidung mit.
- Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber seine Entscheidung nicht innerhalb von einer Woche nach der Unterrichtung des Arbeitgebers über die von ihm beabsichtigten Überstunden mit, gilt die Zustimmung des Betriebsrats zu den Überstunden als erteilt.
§ 5 – Überstunden in Eilfällen
In Eilfällen ist der Arbeitgeber berechtigt, Überstunden auch ohne Zustimmung des Betriebsrats anzuordnen.
Ein Eilfall in diesem Sinne liegt vor, wenn ein unvorhersehbares Ereignis eintritt, das Überstunden erforderlich macht und wenn zwischen der Kenntniserlanung des Arbeitgebers von dem Ereignis und dem Beginn der erforderlichen Überstunden ein Zeitraum von weniger als 72 Stunden liegt.
Der Betriebsrat ist in diesem Fall unverzüglich zu unterrichten.
§ 6 – Überstunden in Notfällen
In Notfällen ist der Arbeitgeber berechtigt, Überstunden auch ohne Zustimmung des Betriebsrats anzuordnen.
Ein Notfall liegt nur bei einer plötzlich auftretenden, außergewöhnlichen Situation vor, die nicht vorhersehbar war und bei der ein sofortiges Eingreifen zur Vermeidung eines erheblichen Schadens erforderlich ist (z.B. Brand, Überschwemmung).
Der Betriebsrat ist in diesem Fall unverzüglich zu unterrichten.
§ 7 – Inkrafttreten und Kündigung
Diese Betriebsvereinbarung tritt am … in Kraft.
Sie kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Datum, Unterschrift (Arbeitgeber)
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Datum, Unterschrift (Betriebsratsvorsitzende/r)