Vom 1. März bis 31. Mai 2022 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bis zum Wahltag sind viele Aufgaben zu erledigen. Für die amtierenden Betriebsräte wird es deshalb langsam Zeit, mit der Vorbereitung der Wahlen zu beginnen.
Für den ersten Schritt auf dem Weg zur Betriebsratswahl 2022 ist der amtierende Betriebsrat zuständig. Der amtierende Betriebsrat muss den Wahlvorstand bestellen, der die Betriebsratswahl vorbereitet und durchführt.
Der Wahlvorstand benötigt genügend Zeit, um die Wahl gründlich vorzubereiten. Er sollte deshalb möglichst frühzeitig vom Betriebsrat bestellt werden. Eine zu späte Bestellung des Wahlvorstands kann dazu führen, dass die Wahl verspätet stattfindet und es dadurch zu einer vorübergehend betriebsratslosen Zeit kommt. Das sollte natürlich unbedingt vermieden werden.
Nach seiner Bestellung sollte der Wahlvorstand möglichst innerhalb von drei Tagen zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen. Denn der Wahlvorstand hat viele Aufgaben zu erfüllen. Um nichts zu vergessen, sollte der Wahlvorstand einen zeitlichen Ablaufplan für die Betriebsratswahl erstellen. Die Schwierigkeit dabei besteht in der Beachtung und Berechnung aller einzuhaltenden Fristen.
1. Beispiel – Normales Wahlverfahren
Die folgende Tabelle enthält ein Bespiel für einen Zeitplan einer Betriebsratswahl, die im normalen Wahlverfahren durchgeführt wird. Dieses Beispiel geht vom Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats am 18.04.2022 und von einem Betrieb aus, in dem an fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird (Montag bis Freitag).
In der zweiten Spalte der Tabelle sind die die letztmöglichen Termine angegeben, wenn alle gesetzlichen Fristen bis zum Ende ausgeschöpft werden. Die dritte Spalte gibt Termine an, wie sie sich bei einer frühzeitigen Bestellung des Wahlvorstands ergeben können. Daraus wird ersichtlich, wie knapp die Zeit für den Wahlvorstand zur Einleitung und Durchführung der Betriebsratswahl ist, wenn er erst zum Zeitpunkt der gesetzlichen Mindestfrist vom Betriebsrat bestellt wird.
Ereignis bzw. Aufgabe des Wahlvorstands | Letzter möglicher Termin | Mögliche Termine bei frühzeitiger Bestellung des Wahlvorstands |
Bestellung des Wahlvorstands (spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des BR) | Fr., 04.02.2022 | ab Oktober 2021 |
Teilnahme an einer Schulung zur Betriebsratswahl | 07. – 24.02.2022 Siehe unten Zeile 4! | ab Oktober 2021 |
Zuordnung der leitenden Angestellten (Unterrichtung des Sprecherausschusses spätestens zwei Wochen vor Einleitung der Wahl) | Do., 10.02.2022 | Mo., 24.01.2022 (oder früher; abhängig von Zeile 4 unten) |
Erlass des Wahlausschreibens (spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe) | Fr., 25.02.2022 (siehe oben Zeile 2!) | Di., 08.02.2022 oder früher (dann Zeile 3 oben beachten) |
Auslage eines Abdrucks der Wahlordnung sowie der Wählerliste an geeigneter Stelle im Betrieb | Fr., 25.02.2022 | Di., 08.02.2022 |
Ablauf der Frist zur Einreichung von Einsprüchen gegen die Wählerliste (2 Wochen ab Erlass des Wahlausschreibens) | Fr., 11.03.2022 | Di., 22.02.2022 |
Ablauf der Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten (2 Wochen ab Erlass des Wahlausschreibens) | Fr., 11.03.2022 | Di., 22.02.2022 |
Bekanntmachung der gültigen Vorschlagslisten (spätestens eine Woche vor dem ersten Tag der Stimmabgabe) | Fr., 01.04.2022 | Di., 15.03.2022 à aber früher möglich! |
Entscheidungen über Einsprüche gegen die Wählerliste müssen den Beschwerdeführern schriftlich zugehen(spätestens am Tag vor der Wahl) | So., 10.04.2022 | Di., 22.03.2022 |
Wahltag – Stimmabgabe
(Soll spätestens eine Woche vor Ende der Amtszeit stattfinden) |
Mo., 11.04.2022 | Mi., 23.03.2022 |
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Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe | Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe |
Eingang von Wahlablehnungen prüfen | Fristablauf 3 Tage nach Zugang der Wahlbenachrichtigung | Fristablauf 3 Tage nach Zugang der Wahlbenachrichtigung |
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses | Unverzüglich nach Feststehen des endgültigen Wahlergebnisses | Unverzüglich nach Feststehen des endgültigen Wahlergebnisses |
Einladung der Gewählten zur konstituierenden Sitzung | Do., 14.04.2022 | Zeitnah nach Feststehen des endgültigen Wahlergebnisses |
2. Beispiel – Vereinfachtes Wahlverfahren
Die folgende Tabelle enthält ein Bespiel für einen Zeitplan einer Betriebsratswahl, die im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt wird. Dieses Beispiel geht ebenfalls vom Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats am 18.04.2022 und von einem Betrieb aus, in dem an fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird (Montag bis Freitag).
In der zweiten Spalte der Tabelle sind die die letztmöglichen Termine angegeben, wenn alle gesetzlichen Fristen bis zum Ende ausgeschöpft werden. Die dritte Spalte gibt Termine an, wie sie sich bei einer frühzeitigen Bestellung des Wahlvorstands ergeben können.
Ereignis bzw. Aufgabe des Wahlvorstands | Letzter möglicher Termin | Mögliche Termine bei frühzeitiger Bestellung des Wahlvorstands |
Bestellung des Wahlvorstands (spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des BR) | Fr., 18.03.2022 | ab Oktober 2021 |
Teilnahme an einer Schulung zur Betriebsratswahl | 21. – 24.03.2022 | ab Oktober 2021 |
Zuordnung der leitenden Angestellten (Unterrichtung des Sprecherausschusses spätestens zwei Wochen vor Einleitung der Wahl) | Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstands | Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstands |
Erlass des Wahlausschreibens (Es ist im Gesetz keine Frist dazu vorgesehen. Es sollte aber spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Wahl erlassen werden. | Fr., 25.03.2022 | Mo., 28.02.2022 |
Auslage eines Abdrucks der Wahlordnung sowie der Wählerliste an geeigneter Stelle im Betrieb | Fr., 25.03.2022 | Mo., 28.02.2022 |
Ablauf der Frist zur Einreichung von Einsprüchen gegen die Wählerliste (3 Tage ab Erlass des Wahlausschreibens) | Mo. 28.03.2022 | Do., 03.03.2022 |
Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (eine Woche vor dem Tag der Wahl) | Do., 31.03.2022 | Do., 17.03.2022 |
Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge (nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen) | Fr., 01.04.2022 | Di., 18.03.2022 |
Ablauf der Frist zur Stellung des Antrags auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
(spätestens drei Tage vor der Wahl). |
Mo. 04.04.2022 | Mo., 21.03.2022 |
Entscheidungen über Einsprüche gegen die Wählerliste müssen den Beschwerdeführern schriftlich zugehen
(spätestens am Tag vor der Wahl) |
Do., 07.04.2022 | Do., 24.03.2022 |
Wahltag – Stimmabgabe
(Soll spätestens eine Woche vor Ende der Amtszeit stattfinden) |
Fr. 08.04.2022 | 25.03.2022 |
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Unverzüglich nach Abschluss der Wahl (ggf. erst nachdem die Briefwahlunterlagen spätestens eingehen mussten) | Unverzüglich nach Abschluss der Wahl (ggf. erst nachdem die Briefwahlunterlagen spätestens eingehen mussten) |
Eingang von Wahlablehnungen prüfen | Fristablauf 3 Tage nach Zugang der Wahlbenachrichtigung | Fristablauf 3 Tage nach Zugang der Wahlbenachrichtigung |
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses | Unverzüglich nach Feststehen des endgültigen Wahlergebnisses | Unverzüglich nach Feststehen des endgültigen Wahlergebnisses |
Einladung der Gewählten zur konstituierenden Sitzung | Do., 14.04.2022 | Zeitnah nach Feststehen des endgültigen Wahlergebnisses |