Der Wahlvorstand muss sich unbedingt rechtzeitig darum kümmern, dass die zur Stimmabgabe erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind. Das muss nicht zwingend erst nach Erlass des Wahlausschreibens geschehen, sondern kann natürlich bereits vorher erfolgen. Je nach Ausstattung des Betriebs und dem Umstand, ob zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt wird oder nicht, ist der Aufwand hier größer oder kleiner. In Betrieben, in denen bereits in der Vergangenheit Betriebsratswahlen durchgeführt wurden, werden wahrscheinlich einige Utensilien, die zur Durchführung der Wahl notwendig sind, vorhanden sein. Erflogt jedoch zum ersten Mal eine Betriebsratswahl, müssen Wahlrunen beschafft werden. Des Weiteren müssen auch ausreichende Einrichtungen vorhanden sein, die den Wählern eine geheime Stimmabgabe ermöglichen. Es müssen also Wahlkabinen/Trennwände oder Ähnliches beschafft werden.
Wird in mehreren Wahlräumen an einem Tag zur gleichen Zeit gewählt, muss auch dafür gesorgt sein, dass eine ausreichende Anzahl Wahlurnen sowie genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vorhanden sind.
Je nach Ausgestaltung der Wahlurnen muss eine ausreichende Anzahl Schlösser, Plomben, Siegelband oder Siegellack vorhanden sein. Diese Utensilien werden benötigt, um die Wahlurnen bei einer Unterbrechung der Stimmabgabe oder nach Beendigung der Stimmabgabe versiegeln zu können.
Damit aber die Stimmabgabe überhaupt erfolgen kann, müssen natürlich Stimmzettel vorbereitet werden. In der Regel werden darüber hinaus auch Briefwahlunterlagen vorbereitet und an die Briefwähler versendet werden müssen.