Schulung für den Wahlvorstand nach § 20 Abs. 3 und § 37 Abs. 6 BetrVG
(Für Betriebe mit mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern)
Du bestimmst Inhalte, Zeit, Ort und Dauer des firmennternen Seminars
Deine individuellen Fragen können
gezielt behandelt werden
spezialisierte Rechtsanwälte für
Arbeitsrecht
All-inclusive-Preise ohne weitere oder versteckte Kosten
Keine Reisezeiten
Der große Vorteil einer Inhouse-Schulung zur Betriebsratswahl besteht darin, dass speziell auf die konkrete Situation in Deinem Betrieb eingegangen werden kann. Außerdem müssen keine Themen behandelt werden, die für Ihren Betrieb eigentlich überflüssig sind.
Deine Vorteile:
Normales Wahlverfahren -> 1 oder 2 Tage
Vereinfachtes Wahlverfahren -> 1 oder 2 Tage
Deine Schulung wird durchgeführt von Herrn Rechtsanwalt Manthey. Herr Manthey ist Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. Er schult regelmäßig Wahlvorstände in der Vorbereitung und Durchführung rechtssicherer Betriebsratswahlen.
Aufgrund seiner anwaltlichen Tätigkeit in verschiedenen gerichtlichen Wahlanfechtungsverfahren weiß er genau, worauf es ankommt, um die spätere Anfechtbarkeit der Wahl zu vermeiden. Zuletzt hat Herr Manthey die Betriebsratswahl in einem großen Industriebetrieb und in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgreich angefochten.
Du bist an ein einem firmeninternen Seminar interessiert? Dann kannst Du über das folgende Formular Kontakt mit uns aufnehmen. Wir unterbreiten Dir kostenlos ein unverbindliches Angebot. Wir freuen uns von Dir zu hören.