Schreiben des Betriebsrats an die Kollegen (ggf. als Aushang), um über die Sprechstunden des Betriebsrats zu informieren.
Absender: Betriebsrat
Empfänger: Arbeitnehmer, Belegschaft
Stichworte: Sprechstunden
Paragraphen: § 39 BetrVG
Der Betriebsrat der Firma …
Ort, Datum
Sprechstunden des Betriebsrats
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Betriebsrat hat sich mit der Geschäftsleitung über die Sprechstunden des Betriebsrats geeinigt.
Die Sprechstunden werden zukünftig wöchentlich jeweils donnerstags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Büro des Betriebsrats stattfinden.
In den Sprechstunden können alle Angelegenheiten behandelt werden, die in den Aufgabenbereich des Betriebsrats fallen. Dazu gehört u.a. auch die Behandlung von Beschwerden und die Entgegennahme von Anregungen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Arbeitnehmer berechtigt ist, die Sprechstunden während der Arbeitszeit aufzusuchen, ohne Gehaltseinbußen zu erleiden. Voraussetzung ist nur, dass es für das Aufsuchen der Sprechstunden einen sachlichen Grund gibt.
Für den Besuch der Sprechstunden brauchen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht die Zustimmung des Arbeitgebers. Sie müssen sich aber vor dem Besuch bei ihrem Vorgesetzten abmelden und anschließend wieder zurückmelden. Dem Vorgesetzten muss aber nicht der Anlass für das Aufsuchen der Sprechstunde mitgeteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
(Betriebsratsvorsitzende/r)