Muster für einen Stimmzettel im normalen Wahlverfahren, wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wurde.
Achtung: Auch wenn in diesem Fall sämtliche Wahlbewerber von der eingereichten Vorschlagsliste auf dem Stimmzettel auszuweisen sind, efolgt das nicht in alphabetischer Reihenfolge. Die Wahlbewerber/innen müssen in derselben Reihenfolge auf dem Stimmzettel wiedergegeben werden, in der sie auf der eingereichten Vorschlagsliste aufgeführt waren.
Ersteller: Wahlvorstand
Stichworte: Betriebsratswahl, Stimmzettel, normales Wahlverfahren – eine Vorschlagsliste
Paragraphen: § 14 Abs. 2 S. 2 BetrVG / § 20 WO
Stimmzettel
Es dürfen maximal … Wahlkandidat/innen gewählt werden. Werden mehr gewählt, ist der Stimmzettel ungültig!
Sonstige Zusätze oder Änderungen machen den Stimmzettel ebenso ungültig!
Name Vorname Beschäftigungsart 1. O
2. O
3. O
4. O
5. O
6. O
7. O
8. O
9. O