Muster für einen Beschluss, mit dem der Betriebsrat eine Aufgabe auf den Gesamtbetriebsrat überträgt, wobei sich der Betriebsrat allerdings die Enscheidungsbefugnis vorbehält (vgl. § 50 Abs. 2 BetrVG). Der Gesamtbetriebsrat hat in diesem Fall nur ein Verhandlungsmandat.
Stichworte: Gesamtbetriebsrat, Aufgabenübertragung
Paragraphen: § 50 Abs. 2 BetrVG
Beschluss zu Tagesordnungspunkt Nr. … : Übertragung der Aufgabe … auf den Gesamtbetriebsrat
Der Betriebsrat beschließt, den Gesamtbetriebsrat mit der Aufgabe … (z.B. Verhandlungen über einen Interessenausgleich) zu beauftragen.
Der Betriebsrat behält sich die Entscheidungsbefugnis gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 BetrVG vor.
Abstimmungsergebnis: Ja … / Nein … / Enthaltungen …