Muster für ein Schreiben, mit dem der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer beabsichtigten Einstellung wegen eines Verstoßes gegen eine gesetzliche Vorschrift verweigert.
Absender: Betriebsrat
Empfänger: Arbeitgeber
Stichworte: Personelle Einzelmaßnahme, Einstellung, Zustimmungsverweigerung
Paragraphen: § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG
Der Betriebsrat der Firma …
An die
Geschäftsleitung
Ort, Datum
Beabsichtigte Einstellung des Herrn A
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat sich in seiner Sitzung am … mit der von Ihnen beabsichtigten Einstellung des Herrn A befasst. Als Ergebnis der Beratung teilen wir Ihnen mit, dass der Betriebsrat seine Zustimmung zu dieser geplanten personellen Einzelmaßnahme nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigert.
Der Betriebsrat verweigert seine Zustimmung aus den folgenden Gründen:
Mit Schreiben vom … haben Sie uns über die beabsichtigte Einstellung des Herrn A unterrichtet und uns in diesem Zusammenhang auch die Bewerbungsunterlagen aller weiteren Bewerber vorgelegt. Der Betriebsrat hat die vorgelegten Unterlagen durchgesehen und dabei festgestellt, dass ein anderer Bewerber, Herr B, bei sämtlichen objektiven Einstellungskriterien besser abschneidet als Herr A. Aus den Protokollen der mit den Bewerbern geführten Vorstellungsgespräche geht hervor, dass Herr B auch während des Vorstellungsgesprächs einen besseren Eindruck gemacht hat als Herr A. Einer handschriftlichen Notiz der Personalleiterin konnte der Betriebsrat entnehmen, dass die Entscheidung für Herrn A und gegen Herrn B offensichtlich allein deshalb getroffen wurde, weil Herr A mit 34 Jahren jünger ist als der 55-jährige Herr B.
Nach Ansicht des Betriebsrats verstößt die von Ihnen getroffene Auswahlentscheidung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Denn nach dem AGG dürfen Arbeitnehmer wegen ihres Alters nicht benachteiligt werden.
Mit dem Verstoß gegen das AGG liegt ein Grund vor, der den Betriebsrat zur Verweigerung der Zustimmung zu der Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG berechtigt. Denn ein Grund zur Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist u.a. dann gegeben, wenn eine Einstellung unter Verletzung einer für die Einstellungsentscheidung des Arbeitgebers geltenden Vorschrift durchgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
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(Betriebsratsvorsitzende/r)