Die Betriebsratswahl 2026 rückt näher – und ohne Wahlvorstand kann sie nicht stattfinden. Doch wie bestellt ihr den Wahlvorstand richtig? Und welche Fehler solltet ihr unbedingt vermeiden?
In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wie der Betriebsrat den Wahlvorstand bestellt und worauf es dabei rechtlich ankommt.
von Rechtsanwalt Dr. jur. Henning Kluge
Warum die Bestellung des Wahlvorstands so wichtig ist
Die korrekte Bestellung des Wahlvorstands ist die Grundlage für eine rechtssichere Betriebsratswahl. Ein Fehler in diesem frühen Stadium kann dazu führen, dass die gesamte Wahl anfechtbar wird – selbst dann, wenn der Wahlvorstand die Wahl später formal korrekt durchführt.
Der Beschluss des Betriebsrats
Der Wahlvorstand wird vom Betriebsrat durch Beschluss bestellt. Damit dieser Beschluss rechtswirksam ist, müssen die allgemeinen Voraussetzungen für einen Betriebsratsbeschluss eingehalten werden (ordnungsgemäße Einladung, Beschlussfähigkeit usw.).
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Schritt 1: Tagesordnungspunkt aufnehmen
Ein wirksamer Beschluss kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen Betriebsratssitzung gefasst werden. Deshalb muss das Thema „Bestellung des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl 2026“ ausdrücklich auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Vorschlag für die Formulierung des Tagesordnungspunkts:
„Bestellung des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl 2026“
Schritt 2: Beratung und Beschlussfassung
In der Sitzung ruft der Betriebsratsvorsitzende den Tagesordnungspunkt auf. Das Gremium berät dann über folgende Fragen:
Aus wie vielen Mitgliedern soll der Wahlvorstand bestehen?
Welche Personen sollen bestellt werden?
Wer soll Vorsitzender des Wahlvorstands sein?
Sollen Ersatzmitglieder bestellt werden?
Soll ein stellvertretender Vorsitzender benannt werden?
Im Anschluss erfolgt die Abstimmung – am besten über einen vorformulierten Beschlusstext. Eine Mustervorlage findest du hier.
Für den Beschluss zur Bestellung des Wahlvorstands genügt die einfache Stimmenmehrheit.
Zwei besonders kritische Fragen
Besonders wichtig – und fehleranfällig – sind zwei Entscheidungen:
Anzahl der Mitglieder
Das Gesetz schreibt grundsätzlich drei Mitglieder vor. Eine Erhöhung ist zulässig, wenn sie erforderlich ist, doch Vorsicht: Wird die Zahl ohne Notwendigkeit erhöht, kann das zur Anfechtung der Wahl führen.
➡ Mein Tipp: Belasst es im Zweifel bei drei Mitgliedern. Zusätzliche Wahlhelfer können später bestellt werden.
Auswahl der Mitglieder
Mitglied des Wahlvorstands darf nur sein, wer bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt ist: Arbeitnehmer des Betriebs, mindestens 16 Jahre alt, keine leitenden Angestellten.
Auch Betriebsratsmitglieder oder Beschäftigte, die selbst kandidieren wollen, dürfen gewählt werden. Rechtlich ist das unproblematisch, auch wenn es in der Praxis manchmal kritisch gesehen wird.
Praxis-Tipps
Ersatzmitglieder bestellen, um Ausfälle abzufangen.
Einen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmen, damit der Wahlvorstand auch bei Abwesenheit des Vorsitzenden handlungsfähig bleibt.
Frühzeitig handeln – je eher der Wahlvorstand im Amt ist, desto besser kann er die Wahl vorbereiten.
Fazit
Die Bestellung des Wahlvorstands ist ein entscheidender Schritt für eine erfolgreiche und unanfechtbare Betriebsratswahl 2026. Achtet auf eine saubere Beschlussfassung, haltet die gesetzlichen Vorgaben ein und vermeidet typische Fehler bei Anzahl und Auswahl der Mitglieder.
Weiterbildung für Wahlvorstände
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Hier findest du alle Informationen und Termine: