Der Betriebsratsvorsitzende hat eine herausragende Stellung im Betriebsrat. Er ist zuständig für die Vertretung des Betriebsrats nach Außen und hat wichtige organisatorische Aufgaben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Betriebsratsvorsitzenden.
Wie wird man Betriebsratsvorsitzender?
Der Betriebsratsvorsitzende wird vom Betriebsrat gewählt. Um Betriebsratsvorsitzender zu werden, muss man also die entsprechende Wahl gewinnen. Der Betriebsrat muss immer dann einen (neuen) Betriebsratsvorsitzenden wählen, wenn dieses Amt unbesetzt ist. Dies ist z.B. nach jeder (Neu-)Wahl des Betriebsrats der Fall.
Zum Betriebsratsvorsitzenden können nur Betriebsratsmitglieder gewählt werden. Um Betriebsratsvorsitzender zu werden, muss man deshalb zunächst einmal Betriebsratsmitglied sein.
Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende?
Der Betriebsratsvorsitzende hat neben seinen normalen Aufgaben als Betriebsratsmitglied zusätzliche, besondere Aufgaben. Dazu gehören vor allem:
- den Betriebsrat nach Außen vertreten (z.B. gegenüber dem Arbeitgeber)
- Betriebsratssitzungen einberufen
- die Tagesordnung für die Betriebsratssitzungen aufstellen
- die Betriebsratssitzungen leiten
- die Betriebsversammlungen leiten
Welche Pflichten hat der Betriebsratsvorsitzende?
Der Betriebsratsvorsitzende hat zunächst einmal die Pflicht, seine besonderen Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen (also z.B. Betriebsratssitzungen einzuberufen und zu leiten).
Darüber hinaus ist der Betriebsratsvorsitzende dazu verpflichtet, immer nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse zu handeln. Er darf nicht „auf eigene Faust“ für den Betriebsrat tätig werden. Handelt der Betriebsratsvorsitzende eigenmächtig ohne Vorliegen eines entsprechenden Betriebsratsbeschlusses, begeht er eine Pflichtverletzung.
Wer übernimmt die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden bei Abwesenheit?
Wenn der Betriebsratsvorsitzende nicht da ist (z.B. wegen Krankheit, Urlaub, Elternzeit, Dienstreise usw.), übernimmt der stellvertretende Vorsitzende dessen Aufgaben in vollem Umfang. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Betriebsratsvorsitzenden so lange, bis dieser wieder zurückkehrt.
Wenn der Betriebsratsvorsitzende und der Stellvertreter gleichzeitig abwesend sind, kann/muss der Betriebsrat durch einen Beschluss regeln, wer ihre Aufgaben übernimmt.
Ist der Betriebsratsvorsitzende Vorgesetzter der anderen Betriebsratsmitglieder?
Nein, der Betriebsratsvorsitzende ist nicht der Vorgesetzte der anderen Betriebsratsmitglieder. Er darf den anderen Betriebsratsmitgliedern auch keine Weisungen erteilen, da er diesen gegenüber nicht weisungsbefugt ist. Der Betriebsratsvorsitzende ist ein „normales“ Betriebsratsmitglied, das nur einige zusätzliche Aufgaben und Befugnisse hat.
Kann der Betriebsrat den Betriebsratsvorsitzenden „loswerden“?
Ja, der Betriebsrat kann den Betriebsratsvorsitzenden jederzeit wieder abberufen. Ein besonderer Grund (z.B. eine Pflichtverletzung) muss dafür nicht vorliegen. Der Betriebsrat muss nur einen Beschluss über die Abberufung des Betriebsratsvorsitzenden fassen. Für diesen Beschluss genügt die einfache Stimmenmehrheit.
Mit dem Beschluss über seine Abberufung verliert der Betriebsratsvorsitzende sein Amt. Er bleibt aber weiterhin Betriebsratsmitglied.
Der Betriebsrat muss nach der Abberufung des Betriebsratsvorsitzenden so schnell wie möglich einen Nachfolger wählen.
Was ist, wenn der Betriebsratsvorsitzende zurücktritt?
Der Betriebsratsvorsitzende kann jederzeit ohne Angabe von Gründen sein Amt niederlegen bzw. zurücktreten. Wenn der Betriebsratsvorsitzende zurücktritt, muss der Betriebsrat einen neuen Vorsitzenden wählen. Bis zur Neuwahl des Betriebsratsvorsitzenden übernimmt der stellvertretende Vorsitzende als Vertreter die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden.
Der stellvertretende Vorsitzende muss so schnell wie möglich eine Betriebsratssitzung einberufen und die Neuwahl des Betriebsratsvorsitzenden auf die Tagesordnung der Sitzung setzen.
Wie lange dauert die Amtszeit eines Betriebsratsvorsitzenden?
Die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden erfolgt in der Regel für die gesamte (restliche) Dauer der Amtszeit des Betriebsrats. Die Amtszeit des Betriebsratsvorsitzenden dauert also regelmäßig so lange wie die Amtszeit des Betriebsrats. Mit dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats verliert der Betriebsratsvorsitzende automatisch sein Amt.
Die Amtszeit des Betriebsratsvorsitzenden kann aber auch schon vor der Amtszeit des Betriebsrats enden, z.B. durch
- eine Abberufung durch den Betriebsrat,
- eine erfolgreiche Anfechtung der Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden,
- den Rücktritt des Betriebsratsvorsitzenden,
- das Ausscheiden des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat.
Welches Gehalt bekommt ein Betriebsratsvorsitzender?
Das Amt des Betriebsratsvorsitzenden ist – genau wie das Amt eines Betriebsratsmitglieds – ein unentgeltliches Ehrenamt. Die Arbeit des Betriebsratsvorsitzenden wird deshalb vom Arbeitgeber nicht besonders bezahlt. Ein Betriebsratsvorsitzender bekommt das Gehalt, das er erhalten würde, wenn er normal arbeiten würde. Ein Betriebsratsmitglied hat allein deshalb, weil es zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt wurde, keinen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung.
Weitere Infos
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Zahlreiche Muster & Vorlagen für die Betriebsratsarbeit finden Sie hier.
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