Anfechtung einer Betriebsratswahl

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Bei der Durchführung einer Betriebsratswahl sind eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Ein Verstoß gegen eine dieser Vorschriften kann die Wahl anfechtbar machen. Hier erfahrt ihr, wann und von wem eine Betriebsratswahl angefochten werden kann, wie dabei vorzugehen ist und welche Folgen eine erfolgreiche Wahlanfechtung hat.

von Rechtsanwalt Dr. Kluge, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover

Wann ist eine Betriebsratswahl anfechtbar?

Eine Betriebsratswahl ist anfechtbar, wenn bei der Wahl gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen worden ist.

Von diesen wesentlichen Wahlvorschriften gibt es sehr, sehr viele und es kommt in der Praxis auch sehr häufig vor, dass bei einer Betriebsratswahl gegen eine oder sogar mehrere wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wird. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass es eher die Regel als die Ausnahme ist, dass eine Betriebsratswahl aufgrund eines Verstoßes gegen Wahlvorschriften anfechtbar ist. Die wichtigsten Gründe dafür sind nach meiner Einschätzung, dass die Betriebsratswahlen ehrenamtlich von juristischen Laien durchgeführt werden, die dabei zum Teil sehr schwierige gesetzliche Vorschriften anwenden müssen und dass schon vermeintlich kleine Fehler oder die Nichtbeachtung von Formalien zur Wahlanfechtung führen können. Schon ausreichend für eine Wahlanfechtung können z.B. vom Wahlvorstand falsch berechnete Fristen oder fehlende bzw. fehlerhafte Angaben im Wahlausschreiben sein.

Erst recht ist eine Betriebsratswahl natürlich anfechtbar, wenn bei der Wahl gegen elementare Wahlgrundsätze verstoßen worden ist, wie z.B. gegen den Grundsatz der geheimen Wahl, den Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber oder den Grundsatz der öffentlichen Stimmauszählung.

Eine vollständige Aufzählung aller Fehler, die bei einer Betriebsratswahl gemacht werden können und die zur Anfechtbarkeit der Wahl führen, ist praktisch unmöglich.

Wie kann eine Betriebsratswahl angefochten werden?

Eine Betriebsratswahl kann nur über das Arbeitsgericht angefochten werden. Wer eine Betriebsratswahl anfechten will, muss deshalb einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht einreichen. Dieser Antrag muss zugleich auch begründet werden. Das heißt, die Anfechtenden müssen gegenüber dem Arbeitsgericht gleich mit angeben, welcher Fehler bei der Betriebsratswahl gemacht worden sein soll. Ohne eine Begründung ist ein Wahlanfechtungsantrag unzulässig.

Weil die Formulierung eines solchen Anfechtungsantrags mit Begründung für juristische Laien nicht ganz einfach ist, sollte man damit am besten einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Die dadurch entstehenden Anwaltskosten muss der Arbeitgeber übernehmen.

Wer kann eine Betriebsratswahl anfechten?

Eine Betriebsratswahl kann nur von bestimmten Personen angefochten werden, und zwar vom Arbeitgeber, von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft und von den Arbeitnehmern des Betriebs.

Wenn Arbeitnehmer des Betriebs die Betriebsratswahl anfechten wollen, müssen sich dafür aber mindestens 3 Arbeitnehmer zusammentun. Ein Arbeitnehmer allein kann die Wahl nicht wirksam anfechten, und auch zwei Arbeitnehmer reichen für eine Wahlanfechtung noch nicht aus. Selbstverständlich können aber auch mehr als 3 Arbeitnehmer eine Betriebsratswahl anfechten.

Wie lange kann eine Betriebsratswahl angefochten werden?

Die Anfechtung einer Betriebsratswahl ist nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen möglich. Diese 2-Wochen-Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu laufen. Wenn das Wahlergebnis z.B. an einem Mittwoch bekannt gegeben worden ist, kann die Wahl nur bis zu dem Mittwoch der übernächsten Woche angefochten werden. Spätestens an diesem Tag muss der Anfechtungsantrag beim Arbeitsgericht eingehen.

Weil diese Frist ziemlich kurz ist und innerhalb der Frist der Antrag gegenüber dem Arbeitsgericht auch gleich schon begründet werden muss, sollten Arbeitnehmer, die mit dem Gedanken einer Wahlanfechtung spielen, zeitnah nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt aufnehmen.

Welche Folgen hat die erfolgreiche Wahlanfechtung?

Wenn der oder die Antragsteller mit ihrem Wahlanfechtungsantrag erfolgen haben, wenn also das Arbeitsgericht bei seiner Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass bei der Wahl gegen eine wesentliche Wahlvorschrift verstoßen worden ist, dann erklärt das Arbeitsgericht die Wahl für unwirksam. Wenn diese Entscheidung des Arbeitsgerichts rechtskräftig werden sollte, dann wäre der Betriebsrat im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft der arbeitsgerichtlichen Entscheidung aufgelöst. Der Betriebsrat würde dann sofort aufhören zu existieren und sämtliche Betriebsratsmitglieder würden ihr Betriebsratsamt verlieren. Es müsste dann ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Bis zur Neuwahl würde es eine betriebsratslose Zeit im Betrieb geben.

In aller Regel kommt es aber gar nicht erst dazu, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichts, mit der die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt wird, rechtskräftig wird. Denn normalerweise wird der Betriebsrat rechtzeitig vorher einfach zurücktreten und einen Wahlvorstand bestellen, der die Neuwahl des Betriebsrats durchführt. Mit der Neuwahl des Betriebsrats hat sich dann das Wahlanfechtungsverfahren erledigt und es gibt ohne zeitliche Unterbrechung einen Betriebsrat im Betrieb.

VIDEO: Anfechtung einer Betriebsratswahl

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Autor: Dr. jur Henning Kluge

Dr. Henning Kluge ist Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

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