Nachdem der Wahlvorstand das Wahlausschreiben erlassen und die Betriebsratswahl somit eingeleitet hat, obliegen ihm von diesem Zeitpunkt an bis zur Stimmabgabe, weitere umfangreiche Aufgaben, die zu erledigen sind. Dabei handelt es sich insbesondere um die Folgenden Tätigkeiten:
- Organisation der erforderlichen Wahlutensilien und Einrichtungen
- Prüfung von Einsprüchen gegen die Wählerliste
- Berichtigung der Wählerliste
- Prüfung der Wahlvorschläge
- Berichtigung und gegebenenfalls Neuerlass des Wahlausschreibens
- Anfertigung der Stimmzettel und Wahlumschläge
- Vorbereitung der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl)