Betriebsrat Wissen · Geschäftsführung des Betriebsrats
Ausschüsse und Arbeitsgruppen
Aktualisiert: 19. August 20221 Minute LesezeitVon Dr. Henning Kluge
In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer hat der Betriebsrat die Möglichkeit, Ausschüsse zu bilden (§ 28 Abs. 1 BetrVG). Der Betriebsrat kann diesen Ausschüssen dann bestimmte Aufgaben übertragen. Die Bildung von Ausschüssen soll dazu dienen, die Arbeit des Betriebsrats besser und effektiver zu organisieren. Insbesondere in größeren Betrieben ist die Bildung von Ausschüssen empfehlenswert.
In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer hat der Betriebsrat des Weiteren die Möglichkeit, Aufgaben auf Arbeitsgruppen zu übertragen. Im Unterschied zu den Ausschüssen müssen die Mitglieder einer Arbeitsgruppe keine Betriebsratsmitglieder sein.
Dr. Henning Kluge ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.