Ab einer Unternehmensgröße von 100 Arbeitnehmern muss ein Wirtschaftsausschuss errichtet werden. Doch wie viele Mitglieder sind nötig? Wer kann bestellt werden? Und wie läuft die Bestellung ab? In diesem Artikel erfährst du kompakt und verständlich alles Wichtige zur Bestellung von Wirtschaftsausschussmitgliedern – inklusive Musterbeschlüssen und einer Vorlage zur Mitteilung an den Arbeitgeber.
von Rechtsanwalt Dr. jur. Henning Kluge
Wann hat ein Betriebsrat die Aufgabe, Mitglieder für den Wirtschaftsausschuss zu bestellen?
Wenn es im Unternehmen mehr als 100 Arbeitnehmer und keinen Gesamtbetriebsrat gibt, hat ein neu gewählter Betriebsrat die Aufgabe, die Mitglieder für den Wirtschaftsausschuss zu bestellen. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses müssen nach jeder Neuwahl des Betriebsrats neu bestellt werden.
Falls dem Unternehmen nicht mehr als 100 Arbeitnehmer angehören sollten, entfällt diese Aufgabe für den Betriebsrat. Die Aufgabe entfällt auch dann, falls es im Unternehmen einen Gesamtbetriebsrat geben sollte. Dann ist die Bestellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses die Aufgabe des Gesamtbetriebsrats. Die Aufgabe der Bestellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses entfällt für einen Betriebsrat schließlich auch dann, wenn es sich bei dem Betrieb um einen Tendenzbetrieb handelt. In einem Tendenzbetrieb kann kein Wirtschaftsausschuss errichtet werden.
Wie viele Wirtschaftsausschussmitglieder müssen bestellt werden?
Der Betriebsrat muss mindestens drei Mitglieder für den Wirtschaftsausschuss bestellen. Maximal kann er sieben Wirtschaftsausschussmitglieder bestellen. Wie viele Wirtschaftsausschussmitglieder der Betriebsrat bestellen will, kann er vorher durch Beschluss festlegen.
Wer kann zu einem Wirtschaftsausschussmitglied bestellt werden?
Zu einem Mitglied des Wirtschaftsausschusses kann der Betriebsrat jeden Arbeitnehmer bestellen, der dem Unternehmen angehört. Der Betriebsrat kann sogar auch leitende Angestellte als Wirtschaftsausschussmitglieder bestellen. Allerdings muss unter den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses am Ende auch mindestens ein Betriebsratsmitglied sein. Bei der Auswahl der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses soll der Betriebsrat darauf achten, dass die ausgewählten Personen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Wirtschaftsausschuss erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen.
Wie werden die Wirtschaftsausschussmitglieder bestellt?
Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat nicht gewählt, sondern einzeln nacheinander per Beschluss bestellt. Für einen solchen Beschluss genügt die einfache Stimmenmehrheit.
Muster für einen Beschluss zur Bestellung eines Wirtschaftsausschussmitglieds:
Tagesordnungspunkt:
Bestellung der Mitglieder des WirtschaftsausschussesBeschlusstext:
Der Betriebsrat bestellt Herrn / Frau …[Name] als Mitglied des Wirtschaftsausschusses.Abstimmungsergebnis:
Ja … / Nein … / Enthaltungen …
Die Bestellung von Ersatzmitgliedern für den Wirtschaftsausschuss schreibt das Gesetz nicht zwingend vor, sie ist aber zu empfehlen.
Muster für einen Beschluss zur Bestellung eines Ersatzmitglieds:
Tagesordnungspunkt:
Bestellung der Mitglieder des WirtschaftsausschussesBeschlusstext:
Der Betriebsrat bestellt Herrn/Frau … [Name] als erstes / zweites / drittes Ersatzmitglied für das Wirtschaftsausschussmitglied … [Name].Abstimmungsergebnis:
Ja … / Nein … / Enthaltungen …
Nachdem der Betriebsrat die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses bestellt hat, sollte er darüber anschließend den Arbeitgeber informieren.
Musterschreiben für die Mitteilung an den Arbeitgeber:
Bestellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass der Betriebsrat in seiner Sitzung am … [Datum] gemäß § 107 BetrVG die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses bestellt hat.
Der Betriebsrat hat insgesamt … [Anzahl] Wirtschaftsausschussmitglieder bestellt.
Zu Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses bestellt wurden:
… [Namen]
Mit freundlichen Grüßen
(Betriebsratsvorsitzende/r)