Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebs. Er wird von den Arbeitnehmern des Betriebs für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Die Aufgabe des Betriebsrats besteht vor Allem darin, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Damit der Betriebsrat diese Aufgabe wahrnehmen kann, hat der Gesetzgeber ihn mit umfassenden Rechten ausgestattet. Diese Rechte werden als Beteiligungs-, Mitwirkungs- und/oder Mitbestimmungsrechte bezeichnet. Durch diese Rechte werden die Arbeitnehmer an betrieblichen Vorgängen und Maßnahmen, die in Betrieben ohne Betriebsrat allein vom Arbeitgeber entschieden und durchgeführt werden, beteiligt.
Selbstverständlich hat der Betriebsrat aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (abgekürzt: BetrVG) geregelt. Vereinzelt gibt es auch Vorschriften in anderen Gesetzen, die Rechte des Betriebsrats regeln. Das Rechtsgebiet, das die Institution Betriebsrat und dessen Rechtsbeziehungen zu anderen Beteiligten regelt, wird als Betriebsverfassungsrecht bezeichnet.