Für einen Betriebsrat ist es praktisch unmöglich, sämtliche ihm zustehenden Rechte in einer Amtszeitperiode wahrzunehmen. Er muss deshalb bei seiner Arbeit Schwerpunkte setzen. Die Rechte, die wir hier aufzählen, sollte aber jeder Betriebsrat wahrnehmen.
1. Auskunft über Arbeitszeiten verlangen
Zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats gehört es, im Betrieb die Einhaltung arbeitnehmerschützender Gesetze und Vorschriften zu überwachen. Zu diesen Vorschriften gehört unter anderem auch das Arbeitszeitgesetz. Damit der Betriebsrat die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes überwachen kann, hat er das Recht, vom Arbeitgeber eine Aufstellung über die in der Vergangenheit geleisteten Arbeitszeiten zu verlangen.
Muster: Auskunft über Arbeitszeiten
2. Einsicht in die Gehaltslisten nehmen
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass im Betrieb der Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten wird (§ 75 Abs. 1 BetrVG). Dabei muss er insbesondere darauf achten, dass der Arbeitgeber auch bei den Gehaltszahlungen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Das Gesetz räumt dem Betriebsrat deshalb das Recht ein, in die Listen des Arbeitgebers über die Bruttolöhne- und Gehälter Einsicht zu nehmen (§ 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG).
Muster: Einsicht in Gehaltslisten
3. Sprechstunden für die Arbeitnehmer einrichten
Der Betriebsrat muss wissen, was im Betrieb vor sich geht, damit er die Interessen der Arbeitnehmer so gut wie möglich vertreten kann. Deshalb sollte der Betriebsrat jede ihm zur Verfügung stehende Möglichkeit nutzen, sich über die Vorgänge im Betrieb zu informieren. Eine ausgezeichnete Informationsquelle sind die Arbeitnehmer des Betriebs. Um die Arbeitnehmer zu motivieren, mit dem Betriebsrat in Kontakt zu treten, sollte der Betriebsrat von seinem Recht Gebrauch machen, Sprechstunden für die Arbeitnehmer einzurichten (vgl. § 39 BetrVG).
Muster: Schreiben an Arbeitgeber wegen Einrichtung von Sprechstunden
4. Aufstellung eines Sozialplans verlangen
Das Recht des Betriebsrats, das in finanzieller Hinsicht wohl mit Abstand die größte Bedeutung für die Arbeitnehmer hat, ist das Recht, im Falle einer Betriebsänderung vom Arbeitgeber die Aufstellung eines Sozialplans zu verlangen (§ 112 BetrVG). In einem Sozialplan werden Regelungen vereinbart, die die wirtschaftlichen Nachteile der Arbeitnehmer abmildern sollen, die durch eine Betriebsänderung entstehen. Wenn der Arbeitgeber z.B. eine Abteilung schließen oder im großen Stil Personal abbauen will, werden in einem Sozialplan in der Regel Abfindungen für die betroffenen Arbeitnehmer vereinbart. Bei einer Betriebsänderung sollte der Betriebsrat also in jedem Fall die Aufstellung eines Sozialplans vom Arbeitgeber verlangen.
Muster: Sozialplan
5. Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit abschließen
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und bei der Frage an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird. Außerdem hat er ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Überstunden geleistet werden. Der Betriebsrat sollte von seinem sich daraus ergebenden Recht Gebrauch machen, den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit zu verlangen. Denn hier geht es um die für jeden einzelnen Arbeitnehmer wichtige Frage, Arbeitszeit und Freizeit möglichst gut miteinander in Einklang zu bringen.
Muster: Ausübung des Initiativrechts zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit
6. Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser zu besetzende Arbeitsplätze innerhalb des Betriebs ausschreibt (§ 93 BetrVG). Von diesem Recht sollte der Betriebsrat insbesondere im Interesse derjenigen Arbeitnehmer des Betriebs Gebrauch machen, die nicht im Besitz eines unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrages sind. Durch die innerbetriebliche Stellenausschreibung wird sichergestellt, dass alle Arbeitnehmer des Betriebs über freie Arbeitsplätze informiert werden.
Muster: Aufforderung zur innerbetrieblichen Stellenausschreibung
7. Betriebsversammlungen durchführen
Der Betriebsrat hat das Recht (und die Pflicht), mindestens einmal im Quartal eine Betriebsversammlung durchzuführen. Betriebsversammlungen sind vor allem deshalb wichtig, damit sich Betriebsrat und Belegschaft über alle wichtigen betrieblichen Fragen austauschen können. Die regelmäßige Veranstaltung von Betriebsversammlungen ist deshalb für jeden Betriebsrat Pflicht.
Muster: Einladung zu einer Betriebsversammlung
Weitere Infos
Weitere Informationen zu den Rechten des Betriebsrats finden Sie hier.
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