Die wichtigsten Fragen zum Gesamtbetriebsrat

Artikel Inhalt

In vielen Unternehmen, die mehrere Standorte haben, gibt es nicht nur örtliche Betriebsräte an den einzelnen Standorten, sondern es gibt auch einen Gesamtbetriebsrat. In diesem beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Gesamtbetriebsrat, unter anderem natürlich auch die Frage, ob ein Gesamtbetriebsrat eigentlich mehr zu sagen und zu entscheiden hat als ein örtlicher Betriebsrat.

Was ist ein Gesamtbetriebsrat?

Ein Gesamtbetriebsrat ist ein Gremium, das – im Prinzip so wie ein örtlicher Betriebsrat – ebenfalls die Aufgabe hat, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.

Einen Gesamtbetriebsrat muss es immer dann geben, wenn ein und derselbe Arbeitgeber (z.B. eine GmbH) mehrere eigenständige Betriebe hat und mindestens zwei dieser Betriebe jeweils einen eigenen Betriebsrat haben.

Die Betriebsräte der einzelnen Betriebe sind dann – etwas vereinfacht ausgedrückt – die Interessenvertreter der Arbeitnehmer ihres jeweiligen Betriebs, der Gesamtbetriebsrat ist dagegen der Interessenvertreter aller Arbeitnehmer des gesamten Unternehmens, egal in welchem Betrieb sie beschäftigt sind. Oder nochmal mit anderen Worten: Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer auf Betriebsebene und der Gesamtbetriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene.

Nehmen wir als Beispiel eine GmbH, die 3 Standorte hat, einen in Hamburg, einen in Berlin und einen in München. Jeder dieser 3 Standorte gilt als eigenständiger Betrieb und kann deshalb einen eigenen Betriebsrat haben. Der Betriebsrat des Standortes Hamburg ist nur zuständig für die Arbeitnehmer des Standortes Hamburg, der Betriebsrat Berlin ist zuständig für die Arbeitnehmer des Standortes Berlin und der Betriebsrat München ist zuständig für die Arbeitnehmer des Standortes München.

Auf der überbetrieblichen Ebene, das heißt auf der Ebene der GmbH, gibt es jetzt zusätzlich noch den Gesamtbetriebsrat. Der Zuständigkeitsbereich des Gesamtbetriebsrats erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer der GmbH, also auf die Arbeitnehmer der Standorte Hamburg, Berlin und München.

Die Aufgabe des Gesamtbetriebsrats besteht vor allem darin, bei überbetrieblichen Themen mitzureden und mitzuentscheiden, also bei Themen, die nicht nur einen einzelnen Betrieb betreffen, sondern mehrere Betriebe oder das Unternehmen insgesamt.

Wie wird ein Gesamtbetriebsrat gebildet?

Im Unterschied zu einem örtlichen Betriebsrat wird ein Gesamtbetriebsrat nicht von den Arbeitnehmern gewählt, sondern ein Gesamtbetriebsrat wird von den örtlichen Betriebsräten gebildet und zwar dadurch, dass die örtlichen Betriebsräte Betriebsratsmitglieder in den Gesamtbetriebsrat entsenden.

Wie viele Betriebsratsmitglieder ein örtlicher Betriebsrat in den Gesamtbetriebsrat entsendet, richtet sich nach der Größe des örtlichen Betriebsratsgremiums. Betriebsratsgremien mit bis zu drei Betriebsratsmitgliedern entsenden ein Betriebsratsmitglied in den Gesamtbetriebsrat, Betriebsratsgremien mit mehr als drei Betriebsratsmitgliedern entsenden zwei Betriebsratsmitglieder in den Gesamtbetriebsrat.

Die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats ist übrigens zwingend vom Gesetz vorgeschrieben, wenn es in einem Unternehmen 2 oder mehr Betriebsratsgremien gibt.

Wie arbeitet ein Gesamtbetriebsrat?

Ein Gesamtbetriebsrat arbeitet grundsätzlich nach denselben Regeln wie ein örtlicher Betriebsrat. Auch ein Gesamtbetriebsrat führt Sitzungen durch und fasst Beschlüsse und auch ein Gesamtbetriebsrat hat einen Vorsitzenden, der insbesondere die Aufgaben hat, die Sitzungen des Gesamtbetriebsrats einzuberufen und zu leiten und den den Gesamtbetriebsrat nach Außen zu vertreten.

Ein Gesamtbetriebsrat kann – wie ein örtlicher Betriebsrat – mit dem Arbeitgeber auch Betriebsvereinbarungen abschließen, die nennt man dann nur Gesamtbetriebsvereinbarungen. Ein Gesamtbetriebsrat kann z.B. auch Ausschüsse bilden usw.

Es gibt aber auch einige Unterschiede im Vergleich zu einem örtlichen Betriebsrat.

Einen wichtigen Unterschied gibt es bei der Beschlussfassung. Bei einem örtlichen Betriebsrat ist es ja so, dass, wenn über einen Beschlussantrag abgestimmt wird, jedes Betriebsratsmitglied eine Stimme hat. Bei einer Beschlussfassung des Gesamtbetriebsrats ist das anders. Ein Gesamtbetriebsratsmitglied hat bei einer Abstimmung nicht nur eine Stimme, sondern mehrere Stimmen. Wie viele Stimmen ein Gesamtbetriebsratsmitglied hat, richtet sich danach, wie viele Arbeitnehmer das Gesamtbetriebsratsmitglied repräsentiert.

Ein Gesamtbetriebsratsmitglied hat bei einer Abstimmung so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt worden ist, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind. Wenn von einem örtlichen Betriebsrat aber 2 Betriebsratsmitglieder in den Gesamtbetriebsrat entsandt worden sind, dann hat jedes dieser beiden Gesamtbetriebsratsmitglieder nur die Hälfte dieser Stimmen.

Ein zweiter wichtiger Unterschied zwischen der Arbeit eines örtlichen Betriebsrats und eines Gesamtbetriebsrats besteht darin, dass ein Gesamtbetriebsrat keine Betriebsversammlungen durchführt. Ein örtlicher Betriebsrat muss ja mindestens einmal pro Quartal eine Betriebsversammlung durchführen und auf dieser Betriebsversammlung gegenüber der Belegschaft einen Tätigkeitsbericht erstatten. So etwas muss der Gesamtbetriebsrat nicht machen.

Auch der Gesamtbetriebsrat muss zwar Versammlungen durchführen, das aber nur einmal pro Jahr und es handelt sich dabei um Versammlungen, an denen nicht die Arbeitnehmer des Unternehmens teilnehmen, sondern nur Betriebsratsmitglieder aus den örtlichen Betriebsratsgremien. Diese Versammlungen werden als Betriebsräteversammlungen bezeichnet.

Steht der Gesamtbetriebsrat über den örtlichen Betriebsräten?

Der Gesamtbetriebsrat ist kein Gremium, das – was Aufgaben und Befugnisse angeht – den Betriebsräten der einzelnen Standorte in irgendeiner Form übergeordnet ist, das steht so ausdrücklich im Gesetz.

Der Gesamtbetriebsrat steht nicht über den Betriebsräten der einzelnen Standorte und er hat auch nicht mehr zu sagen als die Betriebsräte der einzelnen Standorte. Eigentlich ist sogar eher das Gegenteil der Fall: Denn als Grundsatz gilt, dass es Sache der örtlichen Betriebsräte ist, die Themen, die für die Arbeitnehmer von Interesse sind, mit dem Arbeitgeber zu besprechen und zu entscheiden.

Wann ist der Gesamtbetriebsrat zuständig?

Der Gesamtbetriebsrat ist nur ausnahmsweise zuständig, und zwar dann, wenn ein bestimmtes Thema nicht in den einzelnen Betrieben individuell geregelt werden kann, sondern in mehreren Betrieben einheitlich geregelt werden muss.

Die Anforderungen, die gestellt werden, damit eine Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich des Gesamtbetriebsrats fällt, sind dabei wirklich relativ streng. Insbesondere ist z.B. der bloße Wunsch des Arbeitgebers, ein Thema lieber mit dem Gesamtbetriebsrat zu regeln als mit den örtlichen Betriebsräten, nicht ausreichend, damit dieses Thema in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats fällt.

Zu der Frage, wann der örtliche Betriebsrat, wann der Gesamtbetriebsrat und wann vielleicht sogar der Konzernbetriebsrat für ein bestimmtes Thema zuständig ist, haben wir einen eigenen Artikel verfasst, den du hier aufrufen kannst.

An dieser Stelle wollen wir nur kurz auf eine Möglichkeit eingehen, wie der Gesamtbetriebsrat zuständig werden kann, obwohl er nach der gesetzlichen Zuständigkeitsregel eigentlich gar nicht zuständig ist. Und zwar kann jedes örtliche Betriebsratsgremium dem Gesamtbetriebsrat per Beschluss eine Aufgabe übertragen, für die das örtliche Betriebsratsgremium nach dem Gesetz eigentlich selbst zuständig ist.

Durch eine solche Aufgabenübertragung wird dann der Gesamtbetriebsrat für die Aufgabe zuständig und der Gesamtbetriebsrat hat diese Aufgabe dann für den örtlichen Betriebsrat zu erledigen.

Video: Die wichtigsten Fragen zur Tagesordnung einer Betriebsratssitzung

Das könnte Dich ebenfalls interessieren:
Die neuesten Betriebsrat Videos von unserem YouTube-Kanal:

Autor: Dr. jur Henning Kluge

Dr. Henning Kluge ist Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

Kluge(r) Bestseller!

Betriebsrat für Aufsteiger – Das wichtigste Betriebsrat-Wissen
von Dr. jur. Henning Kluge

Das wichtigste Betriebsrat-Wissen – kompakt und leicht verständlich dargestellt auf 241 Seiten. Mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis.

Aus dem Inhalt:

Oder versandkostenfrei direkt bei uns bestellen:

Muster & Vorlagen

Hier finden Sie eine umfangreiche Sammlung mit über 150 Mustern & Vorlagen für Ihre Betriebsratsarbeit.

Kluge(r) Tipp! Kostenlos!

Kostenloses eBook
„Rechte & Pflichten der Betriebsratsmitglieder“
von Dr. jur. Henning Kluge

Erhalte kostenlos unser eBook „Rechte & Pflichten der Betriebsratsmitglieder“ als Dankeschön, wenn Du unseren Newsletter abonnierst.
Wir behandeln Deine E-Mail streng vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter!