Falls es in deinem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, ernsthaft über die Gründung nachzudenken. Warum? Ganz einfach: Es geht um deine finanzielle Sicherheit und möglicherweise um mehrere zehntausend Euro. In diesem Artikel erfährst du, warum die Gründung eines Betriebsrats keine Zeit verlieren sollte.
von Rechtsanwalt Dr. jur. Henning Kluge
Betriebsrat: Dein Schutzschild in unsicheren Zeiten
Viele Unternehmen planen aktuell aufgrund der wirtschaftlichen Lage umfangreiche Personalabbauten. In solchen Situationen merken viele Arbeitnehmer erst, wie wichtig ein Betriebsrat ist. Ein Betriebsrat kann im Falle eines Stellenabbaus einen sogenannten Sozialplan vom Arbeitgeber verlangen. Ein Sozialplan legt Abfindungen für betroffene Arbeitnehmer fest und kann so sicherstellen, dass du im Fall eines Jobverlusts nicht leer ausgehst.
Abfindungen: So viel Geld steht auf dem Spiel
Die Höhe der Abfindung wird in der Regel nach einer bestimmten Formel berechnet: Bruttomonatsgehalt x Anzahl der Beschäftigungsjahre x Verhandlungsfaktor. Dieser Faktor liegt häufig zwischen 0,5 und 1,5. Angenommen, du verdienst 5.000 € brutto im Monat und bist seit 20 Jahren in deinem Unternehmen, dann könntest du eine Abfindung von 100.000 € erhalten. Diese Summe ist realistisch und zeigt, wie wichtig ein Betriebsrat für deine finanzielle Absicherung sein kann.
Keine Abfindung ohne Betriebsrat?
In einem Betrieb ohne Betriebsrat gibt es keinen Anspruch auf einen Sozialplan und damit auch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Während dein Kollege in einem Betrieb mit Betriebsrat möglicherweise 100.000 € erhält, könntest du im schlimmsten Fall ohne Abfindung dastehen. Die Verhandlungsposition eines einzelnen Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitgeber ist in den fällen eines umfangreichen Personalabbaus meist schwach, und die Chancen auf eine freiwillige Abfindung sind gering.
Warte nicht, bis es zu spät ist
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass man einen Betriebsrat erst dann gründen sollte, wenn ein Stellenabbau konkret wird. Das ist ein Trugschluss! Ein Betriebsrat kann nur dann einen Sozialplan durchsetzen, wenn er bereits existiert, bevor das Unternehmen den Abbau beschließt. Wird der Betriebsrat erst nach Bekanntgabe des Personalabbaus gegründet, hat er in dieser Hinsicht keine Handhabe mehr.
In jedem Betrieb ab 5 Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gründen
Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb mit mindestens fünf Mitarbeitern gegründet werden. Wenn du mehr darüber wissen möchtest, wie die Gründung eines Betriebsrats abläuft, solltest du dich umfassend informieren und am besten gleich handeln.
Die Gründung eines Betriebsrats ist nicht nur eine Frage der Mitbestimmung der Belegschaft im Betrieb, sondern auch eine Absicherung deiner finanziellen Zukunft. Überlege nicht zu lange, sondern werde aktiv – es könnte dir am Ende zehntausende Euro sichern.