Kennst Du den Unterschied zwischen einer Sozialauswahl und einem Sozialplan? Im Dickicht des Arbeitsrechts kommt es häufig vor, dass selbst erfahrene Betriebsratsmitglieder diese beiden Begriffe verwechseln. Doch die Unterscheidung zwischen „Sozialauswahl“ und „Sozialplan“ ist entscheidend. In unserem neuesten Artikel schauen wir uns an, was genau hinter diesen Begriffen steckt und warum sie so essenziell für Betriebsräte sind.
Es gibt im Arbeitsrecht 2 wichtige Begriffe, die jedes Betriebsratsmitglied kennen sollte, weil ein Betriebsrat hier ganz wichtige Aufgaben hat, 2 Begriffe, die nach meiner persönlichen Erfahrung auch altgediente Betriebsräte ganz häufig verwechseln und das sind die Begriffe Sozialauswahl und Sozialplan.
Diese beiden Begriffe klingen zwar ziemlich ähnlich und es gibt auch Situationen, in denen man es als Betriebsrat zeitgleich sowohl mit einem Sozialplan als auch mit einer Sozialauswahl zu tun hat, trotzdem geht es bei diesen Begriffen um zwei völlig verschiedene Dinge. Und allerspätestens dann, wenn man als Betriebsrat wirklich einmal in die Situation kommt, eine Sozialauswahl mit durchführen zu müssen und / oder einen Sozialplan abzuschließen, dann muss man natürlich wissen, was damit genau gemeint ist, und deshalb wollen wir uns diese beiden Begriffe jetzt einmal genauer ansehen.
Sozialauswahl
Bei einer Sozialauswahl haben wir die Situation, dass der Arbeitgeber eine oder mehrere betriebsbedingte Kündigungen aussprechen möchte, für die Kündigung aber mehr Mitarbeiter in Betracht kommen als am Ende tatsächlich gekündigt werden sollen. In einer solchen Situation muss der Arbeitgeber eine Auswahlentscheidung treffen. Er muss entscheiden, welche Mitarbeiter eine Kündigung bekommen sollen und welche Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz behalten dürfen.
Nehmen wir als Beispiel mal einen Arbeitgeber, der 100 Mitarbeiter in der Produktion beschäftigt. Wegen der Installation einer neuen, effizienteren Anlage ist der Arbeitgeber der Meinung, dass er nicht mehr 100 Produktionsmitarbeiter braucht, sondern nur noch 80. Er möchte deshalb 20 Produktionsmitarbeitern betriebsbedingt kündigen. In dieser Situation muss der Arbeitgeber jetzt entscheiden, welche 20 Produktionsmitarbeiter die Kündigung bekommen sollen.
Und das Kündigungsschutzgesetz schreibt jetzt vor, dass ein Arbeitgeber eine solche Auswahlentscheidung nach sozialen Auswahlkriterien treffen muss. Er darf nur den Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen, die unter sozialen Gesichtspunkten am wenigsten schutzwürdig sind. Und diese Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten wird als Sozialauswahl bezeichnet.
Sozialplan
Etwas ganz anderes ist ein Sozialplan. Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen wird, und die Regelungen enthält, mit denen die finanziellen Nachteile ausgeglichen oder abgemildert werden sollen, die Arbeitnehmern durch eine sogenannte Betriebsänderung entstehen können. Eine Betriebsänderung ist – vereinfacht ausgedrückt – eine vom Arbeitgeber geplante größere Maßnahme, die zu Änderungen im Betrieb führt, die wiederum zu Nachteilen für die gesamte Belegschaft oder für erhebliche Teile der Belegschaft führen können, wie zum Beispiel zum Verlust von Arbeitsplätzen. Ein Beispiel für eine Betriebsänderung wäre die Schließung einer bedeutenden Betriebsabteilung. Oder auch ein größerer Personalabbau kann eine Betriebsänderung sein.
Und in einer solchen Situation wird dann häufig ein Sozialplan abgeschlossen und mit einem solchen Sozialplan sollen dann eben die finanziellen Nachteile abgefedert werden, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehen.
Das heißt z.B., wenn die Maßnahme dazu führt, dass Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren, sei es durch eine betriebsbedingte Kündigung oder sei es durch den Abschluss eines freiwilligen Aufhebungsvertrages, dann werden in einem Sozialplan normalerweise Abfindungen für diese Mitarbeiter vorgesehen. Das heißt, die Mitarbeiter, die wegen der Arbeitgebermaßnahme ihren Arbeitsplatz verlieren, bekommen nach dem Sozialplan als Entschädigung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung ausgezahlt und diese Abfindung bewegt sich häufig in einer Größenordnung von mehreren 10.000 €.
Sozialauswahl vs. Sozialplan
Jetzt nochmal auf den Punkt gebracht. Bei der Sozialauswahl geht es darum, die Mitarbeiter nach sozialen Gesichtspunkten auszuwählen, denen der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen kann, bei einem Sozialplan geht es darum, Mitarbeitern eine finanzielle Entschädigung zu verschaffen, die aufgrund einer Arbeitgebermaßnahme entweder ihren Arbeitsplatz verlieren oder anderweitige finanzielle Nachteile erleiden.
Um auf mein Beispiel zurückzukommen: Wenn ein Arbeitgeber wegen der Einführung einer neuen, effizienteren Produktionsanlage von insgesamt 100 Produktionsmitarbeitern 20 Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen will, dann hat der Betriebsrat sowohl die Aufgabe, mit dem Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchzuführen als auch die Aufgabe, mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan aufzustellen. Mit der Sozialauswahl wird entschieden, welche 20 Produktionsmitarbeiter eine betriebsbedingte Kündigung bekommen und mit dem Sozialplan wird festgelegt, wie hoch die Abfindung ist, die diese Mitarbeiter als Entschädigung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes bekommen.
Rechtsposition des Betriebsrats
In beiden Fällen ist die Rechtsposition des Betriebsrats übrigens relativ stark. Sowohl bei der Durchführung einer Sozialauswahl als auch was die Aufstellung eines Sozialplans angeht, stehen sich Arbeitgeber und Betriebsrat eigentlich auf Augenhöhe gegenüber. Das heißt, der Betriebsrat entscheidet sowohl bei einer Sozialauswahl als auch bei einem Sozialplan gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber mit. Und wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Durchführung einer Sozialauswahl oder bei der Aufstellung eines Sozialplans nicht einvernehmlich einigen können, wäre in beiden Fällen die Einigungsstelle dafür zuständig, für Arbeitgeber und Betriebsrat eine rechtsverbindliche Entscheidung zu treffen.