Damit ein Betriebsratsmitglied die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahrnehmen kann, benötigt es Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht. Ohne wenigstens über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht zu verfügen, kann ein Betriebsratsmitglied seine vielfältigen Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen. Das Bundesarbeitsgericht sieht deshalb jedes Betriebsratsmitglied als verpflichtet an, sich Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht anzueignen:
“Es gehört damit zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen.”
(Bundesarbeitsgericht, 21.04.1983 – 6 ABR 70/82)
Die erforderlichen Kenntnisse muss sich das Betriebsratsmitglied nicht selbst durch das Lesen von Büchern aneignen. Es ist vielmehr üblich, dass jedes Betriebsratsmitglied speziell für Betriebsräte konzipierte Seminare und Schulungen im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht besucht.