Betriebsratsmitglied: Fortbildungspflicht

Artikel Inhalt

Damit ein Betriebsratsmitglied die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahrnehmen kann, benötigt es Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht. Ohne wenigstens über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht zu verfügen, kann ein Betriebsratsmitglied seine vielfältigen Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen. Das Bundesarbeitsgericht sieht deshalb jedes Betriebsratsmitglied als verpflichtet an, sich Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht anzueignen:

“Es gehört damit zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen.”

(Bundesarbeitsgericht, 21.04.1983 – 6 ABR 70/82)

Die erforderlichen Kenntnisse muss sich das Betriebsratsmitglied nicht selbst durch das Lesen von Büchern aneignen. Es ist vielmehr üblich, dass jedes Betriebsratsmitglied speziell für Betriebsräte konzipierte Seminare und Schulungen im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht besucht.

Das könnte Dich ebenfalls interessieren:

Autor: Dr. jur Henning Kluge

Dr. Henning Kluge ist Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

Kluge(r) Bestseller!

Betriebsrat für Aufsteiger – Das wichtigste Betriebsrat-Wissen
von Dr. jur. Henning Kluge

Das wichtigste Betriebsrat-Wissen – kompakt und leicht verständlich dargestellt auf 241 Seiten. Mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis.

Aus dem Inhalt:

Oder versandkostenfrei direkt bei uns bestellen:

Muster & Vorlagen

Hier finden Sie eine umfangreiche Sammlung mit über 150 Mustern & Vorlagen für Ihre Betriebsratsarbeit.

Kluge(r) Tipp! Kostenlos!

Kostenloses eBook
„Rechte & Pflichten der Betriebsratsmitglieder“
von Dr. jur. Henning Kluge

Erhalte kostenlos unser eBook „Rechte & Pflichten der Betriebsratsmitglieder“ als Dankeschön, wenn Du unseren Newsletter abonnierst.
Wir behandeln Deine E-Mail streng vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter!