Ab einer Betriebsgröße von 200 Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern von der Arbeit freistellen. Doch wie viele Mitglieder sind das genau? Wie funktioniert der Wahlprozess und welche rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden? In diesem Artikel erhältst du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder – inklusive praktischer Vorlagen und Beispiele, die die Umsetzung erleichtern.
von Rechtsanwalt Dr. jur. Henning Kluge
Wie viele freizustellende Betriebsratsmitglieder müssen gewählt werden?
Wenn dem Betrieb mindestens 200 Arbeitnehmer angehören, hat der Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl an Betriebsratsmitgliedern generell und dauerhaft von der Arbeit freizustellen, damit diese Betriebsratsmitglieder nicht mehr arbeiten müssen, sondern sich vollständig ihrer Betriebsratstätigkeit widmen können. Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden vom Betriebsrat gewählt. Nach jeder Neuwahl des Betriebsrats müssen auch die freizustellenden Betriebsratsmitglieder neu gewählt werden.
Wie viele Betriebsratsmitglieder der Arbeitgeber freistellen muss, hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer des Betriebs ab (§ 38 BetrVG).
Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
Anzahl Arbeitnehmer | Freizustellende Betriebsratsmitglieder |
200 – 500 | 1 |
501 – 900 | 2 |
901 – 1.500 | 3 |
1.501 bis 2.000 | 4 |
… | siehe § 38 BetrVG |
Beratung mit dem Arbeitgeber
Das Gesetz sieht vor, dass der Betriebsrat vor der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder eine Beratung mit dem Arbeitgeber durchführt. Der Arbeitgeber soll dadurch die Gelegenheit bekommen, Einwände gegen die Freistellung von bestimmten Betriebsratsmitgliedern vorzubringen. Bevor der Betriebsrat die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder durchführt, sollte er deshalb den Arbeitgeber zu einer Beratung einladen.
Musterschreiben für die Einladung des Arbeitgebers:
Beratung über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Sehr geehrte Damen und Herren,
da unserem Betrieb in der Regel … [Anzahl] Arbeitnehmer angehören, sind nach § 38 Absatz 1 Satz 1 BetrVG … [Anzahl] Betriebsratsmitglieder vollständig von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freizustellen, damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann.
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht in § 38 Absatz 2 Satz 1 vor, dass die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach Beratung mit dem Arbeitgeber erfolgt. Zur Durchführung dieser Beratung laden wir Sie zu unserer Betriebsratssitzung am … [Datum] um … [Uhrzeit] in … [Ort] ein.………………………………………
Mit freundlichen Grüßen
(Betriebsratsvorsitzende/r)
Nach der Beratung mit dem Arbeitgeber kann die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder durchgeführt werden.
Durchführung der Wahl
Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder muss geheim erfolgen. Das anzuwendende Wahlsystem hängt zunächst einmal davon ab, ob nur ein einziges freizustellendes Betriebsratsmitglied zu wählen ist oder ob mehrere freizustellende Betriebsratsmitglieder gewählt werden müssen.
Wenn nur ein freizustellendes Betriebsratsmitglied zu wählen ist
Wenn nur ein freizustellendes Betriebsratsmitglied zu wählen ist, wird dieses mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. In diesem Fall sollten auf einem Stimmzettel sämtliche Kandidaten aufgeführt werden. Jedes Betriebsratsmitglied kann sich zur Wahl stellen.
Gewählt ist der Kandidat, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
Wenn mehrere freizustellende Betriebsratsmitglieder zu wählen sind
Wenn mehrere freizustellende Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, gelten für die Wahl dieselben Grundsätze wie für die Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses. Nach welchem Wahlsystem die Wahl erfolgt, hängt dann wieder davon ab, ob von den Betriebsratsmitgliedern nur ein einziger, einheitlicher Wahlvorschlag oder verschiedene Wahlvorschläge eingereicht worden sind. Ein Wahlvorschlag die Benennung einer oder mehrerer Personen, die als Kandidaten für eine Freistellung vorgeschlagen werden. Ein Wahlvorschlag kann mehrere Personen oder auch nur eine einzige Person umfassen.
Jedes Betriebsratsmitglied ist dazu berechtigt, einen (eigenen) Wahlvorschlag einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss nicht von einer bestimmten Mindestanzahl an Betriebsratsmitgliedern unterstützt werden. Ein Betriebsratsmitglied kann sich auch selbst als Kandidaten für eine Freistellung vorschlagen.
Wenn ein Wahlvorschlag mehrere Kandidaten umfasst, sind diese in erkennbarer Reihenfolge untereinander aufzuführen.
Beispiel für einen Wahlvorschlag mit mehreren Personen:
Wahlvorschlag für die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
Für die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder schlage/n ich/wir die folgenden Betriebsratsmitglieder als Kandidaten vor:
… [Vorname, Nachname]
… [Vorname, Nachname]
… [Vorname, Nachname]
…………………………………………………………..
Name/n, Unterschrift/en des/der Vorschlagenden
Ein Wahlvorschlag kann aber auch nur einen einzigen Kandidaten enthalten.
Beispiel für einen Einzelvorschlag:
Wahlvorschlag für die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
Für die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder schlage/n ich/wir das Betriebsratsmitglied … [Vorname, Nachname] vor.
………………………………………………………..
Name/n, Unterschrift/en des/der
Vorschlagenden
Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl)
Wenn von den Betriebsratsmitgliedern für die Wahl mindestens zwei verschiedene Wahlvorschläge eingereicht worden sind, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt.
Wie bereits bei der Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses erläutert, wird eine Verhältniswahl auch als Listenwahl bezeichnet. Hierbei geben die Wähler ihre Stimme nicht für einzelne Kandidaten ab, sondern für einen Wahlvorschlag als Ganzes. Ein Wahlvorschlag enthält in der Regel nicht nur einen einzelnen Kandidaten, sondern eine Liste mit mehreren Kandidaten. Deshalb werden die einzelnen Wahlvorschläge üblicherweise auch als Vorschlagslisten bezeichnet.
Auch bei der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann jedes Betriebsratsmitglied auf seinem Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag (eine Liste) ankreuzen. Die Freistellungen werden dann nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen auf die einzelnen Listen verteilt.
Nachdem alle an der Wahl teilnehmenden Betriebsratsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben, wird gezählt, wie viele Stimmen die einzelnen Vorschlagslisten erhalten haben. Anschließend wird nach dem d’Hondtschen Höchstzahlensystem ermittelt, wie viele Freistellungen die einzelnen Listen erhalten. Dazu wird die Anzahl der Stimmen, die die einzelnen Listen erhalten haben, jeweils erst durch 1, dann durch 2, dann durch 3 usw. geteilt. Nach der Teilung werden die höchsten Werte (Höchstzahlen) aus den Ergebnissen ausgewählt. Es müssen so viele Höchstzahlen ausgewählt werden, wie Freistellungen zu vergeben sind. Wenn z. B. drei Freistellungen zu vergeben sind, müssen die drei höchsten Zahlen ausgewählt werden. Für jede ausgewählte Höchstzahl erhält die entsprechende Liste eine Freistellung. Falls auf die letzte zu vergebende Freistellung dieselbe Höchstzahl entfällt, entscheidet das Los darüber, welche Liste die Freistellung bekommt.
Beispiel:
Einem Betrieb gehören 1.200 Arbeitnehmer an, es sind deshalb 3 Freistellungen zu vergeben. Es wurden 3 Vorschlagslisten eingereicht. Der Betriebsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Auf die Liste 1 entfallen 8 Stimmen, auf die Liste 2 entfallen 5 Stimmen und auf die Liste 3 entfallen 2 Stimmen.
Liste 1:
8 StimmenListe 2:
5 StimmenListe 3:
2 Stimmen:1 = 8 :1 = 5 :1 = 2 :2 = 4 :2 = 2,5 :2 = 1 Es ergeben sich die folgenden Höchstzahlen: 8 (Liste 1), 5 (Liste 2) und 4 (Liste 1). Auf die Liste 1 entfallen zwei Höchstzahlen (8 und 4), sie bekommt deshalb 2 Freistellungen. Auf die Liste 2 entfällt eine Höchstzahl (5), sie bekommt deshalb eine Freistellung. Auf die Liste 3 entfällt keine Höchstzahl, sie bekommt deshalb keine Freistellung.
Wenn feststeht, wie viele Freistellungen die Listen erhalten, werden diese anschließend an die Kandidaten der jeweiligen Liste in der Reihenfolge vergeben, in der sie auf der Liste aufgeführt sind.
Das Wahlergebnis ist im Protokoll der Betriebsratssitzung festzuhalten.
Muster für die Feststellung des Wahlergebnisses:
Tagesordnungspunkt Nr. …:
Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
Bei der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder haben die Vorschlagslisten die folgende Anzahl an Stimmen erhalten:
Vorschlagsliste 1
- Kandidat/in 1
- Kandidat/in 2
- Kandidat/in 3
… [Anzahl Stimmen]
Vorschlagsliste 2
- Kandidat/in 1
- Kandidat/in 2
- Kandidat/in 3
… [Anzahl Stimmen]
Vorschlagsliste 3
- Kandidat/in 1
- Kandidat/in 2
- Kandidat/in 3
… [Anzahl Stimmen]
Damit entfallen auf die Liste 1 … [Anzahl] Freistellungen, auf die Liste 2 … [Anzahl] Freistellungen und auf die Liste 3 … [Anzahl] Freistellungen.
Als freizustellende Betriebsratsmitglieder gewählt sind damit:
… [Namen]
Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl)
Wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht worden ist, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) statt. In diesem Fall geben die Betriebsratsmitglieder ihre Stimme direkt für die Kandidaten ab, die sie in die Freistellung wählen wollen. Jedes Betriebsratsmitglied kann so viele Kandidaten ankreuzen, wie Freistellungen zu vergeben sind.
Gewählt sind die Betriebsratsmitglieder, die die meisten Stimmen erhalten haben. Falls für die letzte zu vergebende Freistellung mehrere Kandidaten dieselbe Stimmenzahl erhalten, entscheidet das Los darüber, wer die Freistellung bekommt.
Das Wahlergebnis ist im Protokoll der Betriebsratssitzung festzuhalten.
Muster für die Feststellung des Wahlergebnisses:
Tagesordnungspunkt Nr. …:
Wahl der freizustellenden BetriebsratsmitgliederBei der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder haben die Kandidatinnen und Kandidaten die folgende Anzahl an Stimmen erhalten:
Kandidat/in 1: … [Anzahl Stimmen]
Kandidat/in 2: … [Anzahl Stimmen]
Kandidat/in 3: … [Anzahl Stimmen]
…Für die Freistellung gewählt sind damit:
… [Namen]
Teilfreistellungen
Bei der in § 38 BetrVG vorgesehenen Anzahl an Freistellungen, die einem Betriebsrat zustehen, geht das Gesetz von Vollfreistellungen aus. Mit Vollfreistellung ist gemeint, dass ein Betriebsratsmitglied in einem zeitlichen Umfang von der Arbeit freigestellt wird, der dem Umfang der Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit sogenannter Teilfreistellungen. Mit Teilfreistellung ist gemeint, dass ein Betriebsratsmitglied nicht im zeitlichen Umfang der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft von der Arbeit freigestellt wird, sondern in einem geringeren zeitlichen Umfang.
Beispiel:
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden. Bei einer Vollfreistellung würde ein Betriebsratsmitglied im zeitlichen Umfang von 40 Stunden pro Woche von der Arbeit freigestellt. Stattdessen könnten aber auch zwei Betriebsratsmitglieder mit jeweils 20 Stunden pro Woche von der Arbeit freigestellt werden.
In der Rechtsprechung und der juristischen Literatur ist umstritten, ob der Betriebsrat durch Beschluss darüber entscheiden kann, ob und in welchem Umfang Teilfreistellungen statt Vollfreistellungen vorgenommen werden sollen. Nach einer in der juristischen Literatur vertretenen Auffassung ist dies möglich (siehe z. B. Fitting, BetrVG, § 38 Rn. 13). Nach dieser Auffassung hat der Betriebsrat die Entscheidung, ob und in welchem Umfang es statt einer Vollfreistellung Teilfreistellungen geben soll, vor der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder zu treffen. Wenn ein Betriebsrat dieser Auffassung folgen will, müsste er also vor der Freistellungswahl einen entsprechenden Beschluss fassen.
Muster für einen Beschluss zur Aufteilung von Vollfreistellungen in Teilfreistellungen:
Tagesordnungspunkt:
Aufteilung von Freistellungen in TeilfreistellungenBeschlusstext:
Von den dem Betriebsrat gemäß § 38 BetrVG zustehenden insgesamt … [Anzahl] Freistellungen werden … [Anzahl] Freistellungen in … [Anzahl] Teilfreistellungen
aufgeteilt. Der zeitliche Umfang der Teilfreistellungen beläuft sich auf … % der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten.Abstimmungsergebnis:
Ja … / Nein … / Enthaltungen …
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat allerdings nicht per Beschluss darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang es Teilfreistellungen geben soll (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24. März 2021 – 7 ABR 6/20). Würde der Betriebsrat dennoch einen solchen Beschluss fassen, könnten dieser Beschluss und die darauf basierenden Freistellungswahlen angefochten werden.
Um eine solche Anfechtung zu vermeiden, ist einem Betriebsrat grundsätzlich zu empfehlen, nicht per Beschluss darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang es Teilfreistellungen gibt. Stattdessen sollte die Frage der Teilfreistellungen den einzelnen Bewerbern bzw. Listen überlassen werden. Es sollte auf den Wahlvorschlägen angegeben werden, ob und, wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang sich ein Kandidat statt um eine Vollfreistellung nur um eine Teilfreistellung bewirbt.
Beispiel:
Der Umfang der Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden pro Woche. Es sind zwei freizustellende Betriebsratsmitglieder zu wählen und es wurden zwei Wahlvorschläge eingereicht: Ein Wahlvorschlag der Liste 1 und ein Wahlvorschlag der Liste 2.
Wahlvorschlag der Liste 1 :
Für die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder schlagen wir die folgenden Betriebsratsmitglieder als Kandidaten vor:
- Susanne Sieger, Teilfreistellung, 20 Stunden pro Woche
- Horst Held, Teilfreistellung, 20 Stunden pro Woche
- Ronny Riese, Vollfreistellung, 40 Stunden pro Woche
Wahlvorschlag der Liste 2:
Für die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder schlagen wir die folgenden Betriebsratsmitglieder als Kandidaten vor:
- Bernd Blender, Vollfreistellung, 40 Stunden pro Woche
- Gerd Groß, Teilfreistellung, 30 Stunden pro Woche
- Maria Mühe, Teilfreistellung, 10 Stunden pro Woche
Welche Betriebsratsmitglieder für die Freistellung gewählt sind, richtet sich auch dann, wenn sich einzelne Kandidaten nur um eine Teilfreistellung beworben haben, im Falle der Verhältniswahl (Listenwahl) danach, wie viele Höchstzahlen auf die einzelnen Listen entfallen sind. Die Höchstzahlen werden dabei aber nicht nach Köpfen verteilt. Stattdessen erhält eine Liste für eine Höchstzahl entweder eine Vollfreistellung oder Teilfreistellungen im zeitlichen Umfang einer Vollfreistellung. Die Freistellungen werden in der Reihenfolge an die Kandidaten vergeben, in der diese auf der Vorschlagsliste aufgeführt sind.
Wenn im obigen Beispiel auf die Liste 1 und die Liste 2 jeweils eine Höchstzahl entfällt, wären von der Liste 1 die ersten beiden Kandidaten (Susanne Sieger und Horst Held) und von der Liste 2 der erste Kandidat (Bernd Blender) für die Freistellung gewählt
Mitteilung an den Arbeitgeber
Die vom Betriebsrat gewählten freizustellenden Betriebsratsmitglieder sind erst dann freigestellt und damit von der Arbeitspflicht befreit, wenn der Arbeitgeber der Freistellung zugestimmt hat oder wenn nach der Bekanntgabe der Namen der Gewählten eine Frist von zwei Wochen verstrichen ist und der Arbeitgeber innerhalb dieser Frist nicht die Einigungsstelle eingeschaltet hat. Aus diesem Grund muss der Betriebsrat nach der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder dem Arbeitgeber die Namen der Gewählten bekannt geben.
Musterschreiben für die Mitteilung an den Arbeitgeber:
Freizustellende Betriebsratsmitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am … [Datum] die Betriebsratsmitglieder … [Name], … [Name] und … [Name] als nach § 38 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellende Betriebsratsmitglieder gewählt.
Wir bitten Sie, der Freistellung der gewählten Betriebsratsmitglieder baldmöglichst zuzustimmen.……………………………………….
Mit freundlichen Grüßen
(Betriebsratsvorsitzende/r)
Falls der Arbeitgeber der Freistellung der gewählten Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb von zwei Wochen zugestimmt haben sollte, er aber innerhalb dieser Frist auch nicht die Einigungsstelle angerufen hat, gilt sein Einverständnis mit den Freistellungen als erteilt. Darauf sollte der Betriebsrat den Arbeitgeber nach dem Ablauf der Frist hinweisen.
Musterschreiben für die Mitteilung an den Arbeitgeber:
Freigestellte Betriebsratsmitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hatte Sie mit Schreiben vom … [Datum] darüber informiert, welche Betriebsratsmitglieder er für eine Freistellung nach § 38 BetrVG gewählt hat.
Da in der Zwischenzeit die Zwei-Wochen-Frist des § 38 Absatz 2 Satz 4 BetrVG abgelaufen ist, gilt Ihr Einverständnis mit den Freistellungen gemäß § 38 Absatz 2 Satz 7 BetrVG als erteilt. Die von uns gewählten Betriebsratsmitglieder sind damit ab sofort von der Arbeit freigestellt.……………………………………….
Mit freundlichen Grüßen
(Betriebsratsvorsitzende/r)