Betriebsrat: Begleitung von Arbeitnehmern zu Personalgesprächen

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Zu den Aufgaben eines jeden Betriebsratsmitglieds kann es gehören, Arbeitnehmer zu Personalgesprächen zu begleiten. Aber hat ein Arbeitnehmer eigentlich immer einen Anspruch darauf, ein Betriebsratsmitglied zu einem Personalgespräch mitzunehmen? Wie kann und wie sollte sich ein Betriebsratsmitglied während eines Personalgesprächs verhalten?  Und was sollte ein Betriebsratsmitglied nach einem solchen Gespräch unbedingt beachten?

Warum sollte ein Betriebsratsmitglied bei einem Personalgespräch dabei sein?

Es gibt mehrere Gründe, warum es sinnvoll sein kann, als Arbeitnehmer ein Betriebsratsmitglied bei einem Personalgespräch dabei zu haben.

Ein wichtiger Grund für die Mitnahme eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch besteht darin, dass das Betriebsratsmitglied dem Arbeitnehmer emotional den Rücken stärken kann. Personalgespräche sind für Arbeitnehmer nicht unbedingt immer angenehme Situationen. Das Führen eines solchen Gesprächs ist leichter, wenn man einen Unterstützer dabei hat.

Ein weiterer Grund, der für die Mitnahme eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch spricht, besteht darin, dass manche Arbeitgeber in Personalgesprächen unangemessenen Druck auf die Arbeitnehmer ausüben oder sie mit Vorwürfen überrumpeln, um die Arbeitnehmer irgendetwas für sie nachteiliges unterschreiben zu lassen, im schlimmsten Fall einen Aufhebungsvertrag, mit dem das Arbeitsverhältnis beendet wird. Ein Betriebsratsmitglied kann den Arbeitnehmer in solchen Situationen schützen und verhindern, dass der Arbeitnehmer voreilig etwas unterschreibt.

Und nicht zuletzt macht die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds am Personalgespräch aus Arbeitnehmersicht häufig auch deshalb Sinn, weil das Betriebsratsmitglied dann später im Streitfall als Zeuge dafür zur Verfügung stehen kann, was in dem Gespräch besprochen worden ist.

Hat ein Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass ein Betriebsratsmitglied an einem Personalgespräch teilnimmt?

Bei den meisten Arbeitgebern ist es üblich, dass ein Arbeitnehmer zu jeder Art von Personalgespräch ein Betriebsratsmitglied mitbringen darf, unabhängig davon, worum es in dem Personalgespräch genau gehen soll. Wenn ein Arbeitnehmer ein Betriebsratsmitglied zu einem Personalgespräch mitbringen will, wird das vom Arbeitgeber normalerweise nicht weiter hinterfragt.

Nach dem Gesetz haben Arbeitnehmer aber eigentlich keinen generellen Anspruch darauf, bei allen Personalgesprächen von einem Betriebsratsmitglied begleitet zu werden. Ein echter, rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Begleitung durch ein Betriebsratsmitglied besteht nur dann, wenn in einem Personalgespräch ganz bestimmte, im Gesetz aufgezählte Themen behandelt werden sollen.

Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften werden allerdings sehr weit verstanden und für ein Recht auf Mitnahme eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch genügt es, dass die in dem Personalgespräch zu behandelnden Themen teilweise mit den im Gesetz genannten Themen übereinstimmen.

Unter dem Strich kann man deshalb eigentlich sagen, dass ein Arbeitnehmer dann doch bei so gut wie jedem Personalgespräch das Recht hat, ein Betriebsratsmitglied mitzubringen.

Egal ist es, von wem die Initiative für das Personalgespräch ausgegangen ist, ob also der Arbeitnehmer den Arbeitgeber um ein Gespräch gebeten hat oder ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch eingeladen hat. In beiden Fällen steht dem Arbeitnehmer das Recht zu, ein Betriebsratsmitglied mitzubringen.

Auswahlrecht des Arbeitnehmers

Wenn ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Begleitung durch ein Betriebsratsmitglied zu einem Personalgespräch hat, dann ist der Betriebsrat dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Betriebsratsmitglied als Begleiter zur Verfügung zu stellen.

Der Arbeitnehmer kann sich das Betriebsratsmitglied aussuchen, das er bei dem Personalgespräch dabei haben will. Wenn ein Arbeitnehmer ein ganz bestimmtes Betriebsratsmitglied bei seinem Personalgespräch dabei haben will, dann gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben dieses auserwählten Betriebsratsmitglieds, den Arbeitnehmer zu dem Personalgespräch zu begleiten.

Wie muss sich das Betriebsratsmitglied während des Personalgesprächs verhalten?

Wie genau sich das Betriebsratsmitglied während des Personalgesprächs verhält, ist erst einmal Sache des Betriebsratsmitglieds. Das Betriebsratsmitglied kann selbst in eigener Verantwortung entscheiden, ob und wie es sich während des Gesprächs zugunsten des Arbeitnehmers einsetzt. Der Arbeitnehmer kann dem Betriebsratsmitglied keine verpflichtenden Vorgaben dazu machen, wie es sich verhalten soll.

Gegenüber dem Arbeitgeber hat das Betriebsratsmitglied während des Personalgesprächs das Recht, zu Wort zu kommen, Fragen zu stellen und Vorschläge zu machen.

Schweigepflicht des Betriebsratsmitglieds

Ganz wichtig: Ein Betriebsratsmitglied muss über all das, was es durch die Teilnahme an einem Personalgespräch erfährt, unbedingt Stillschweigen wahren. Es besteht hier eine ausdrückliche gesetzliche Schweigepflicht. Wenn ein Betriebsratsmitglied gegen diese Schweigepflicht verstößt, kann es sich dadurch sogar strafbar machen.

Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber den anderen Betriebsratsmitgliedern. Das Betriebsratsmitglied darf also auch seinen Betriebsratskollegen nicht erzählen, was in dem Personalgespräch besprochen worden ist.

Nur wenn der Arbeitnehmer das Betriebsratsmitglied von seiner Schweigepflicht entbindet, darf das Betriebsratsmitglied Informationen aus dem Personalgespräch weitergeben.

Video: „BETRIEBSRAT: Begleitung von Arbeitnehmern zu PERSONALGESPRÄCHEN“

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Autor: Dr. jur Henning Kluge

Dr. Henning Kluge ist Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

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