Der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat eine Vielzahl von Aufgaben zugewiesen. Die Aufgaben des Betriebsrats lassen sich grob wie folgt einteilen:
- Schutzaufgaben: z.B. Überwachung der Einhaltung arbeitnehmerschützender Vorschriften
- Gestaltungsaufgaben: Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Ordnung und Verhalten im Betrieb)
- Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben: z.B. bei der Einstellung, Kündigung und Versetzung, von Arbeitnehmern
- Sozialpolitische Aufgaben: z.B. Eingliederung von Schwerbehinderten; Integration ausländischer Arbeitnehmer; Umweltschutz; Gleichstellung von Mann und Frau
- Organisatorische Aufgaben: Errichtung eines Betriebsausschusses, Bestellung eines Wahlvorstands
Einzelne Aufgaben des Betriebsrats
Wenn man die dem Betriebsrat vom Gesetzgeber ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben aufzählt, kommt dabei eine beeindruckende Liste mit mehr als einhundert Aufgaben heraus:
- Mit dem Arbeitgeber zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenarbeiten
- Mit Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zusammenwirken
- Einen Betriebsratsvorsitzenden und einen Stellvertreter wählen
- Einen Betriebsausschuss bilden
- Betriebsratssitzungen durchführen
- Beschlüsse fassen
- Sitzungsprotokolle anfertigen
- Sich fortbilden
- Schulungsveranstaltungen besuchen
- Sprechstunden abhalten
- Betriebsversammlungen durchführen
- Tätigkeitsberichte erstatten
- Einen Gesamtbetriebsrat errichten
- Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat entsenden
- Monatliche Besprechungen mit dem Arbeitgeber durchführen
- Strittige Fragen mit dem Arbeitgeber verhandeln
- Darüber wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden
- Die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer schützen und fördern
- Die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen fördern
- Betriebsvereinbarungen abschließen
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geheim halten
- Die Einhaltung arbeitnehmerschützender Gesetze und sonstiger Vorschriften überwachen
- Maßnahmen beim Arbeitgeber beantragen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen
- Die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern
- Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern
- Anregungen von Arbeitnehmern und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegennehmen
- Die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen fördern
- Die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung durchführen
- Mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammenarbeiten
- Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb fördern
- Die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb fördern
- Das Verständnis zwischen ausländischen und deutschen Arbeitnehmern fördern
- Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb beantragen
- Die Beschäftigung im Betrieb fördern und sichern
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes fördern
- Den betrieblichen Umweltschutz fördern
- Sich die für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen beschaffen
- Sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen hinzuziehen
- Sachverständige hinzuziehen
- Arbeitnehmer bei Gesprächen zu bestimmten Themen mit dem Arbeitgeber begleiten
- Arbeitnehmer bei der Einsichtnahme in die Personalakte begleiten
- Beschwerden von Arbeitnehmern entgegennehmen und bearbeiten
- Vorschläge von Arbeitnehmern in Betriebsratssitzungen behandeln
- Bei Regelungen zur betrieblichen Ordnung mitbestimmen
- Bei Regelungen zum Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb mitbestimmen
- Bei der Festlegung der Lage der Arbeitszeit und der Pausen mitbestimmen
- Bei Überstunden mitbestimmen
- Bei der Verkürzung der Arbeitszeit mitbestimmen
- Bei der Art und Weise der Auszahlung des Arbeitsentgelts mitbestimmen
- Bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen mitbestimmen
- Bei der Aufstellung des Urlaubsplans mitbestimmen
- Bei der Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer mitbestimmen
- Bei der Einführung und Anwendung von technischen Überwachungseinrichtungen mitbestimmen
- Bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mitbestimmen
- Bei Regelungen über den Gesundheitsschutz mitbestimmen
- Bei der Einrichtung und dem Betrieb von Sozialeinrichtungen mitbestimmen
- Bei der Zuweisung und Kündigung von Werkswohnungen mitbestimmen
- Bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mitbestimmen
- Bei der Festlegung von Akkord- und Prämiensätzen mitbestimmen
- Bei der Festlegung von leistungsbezogenen Entgelten mitbestimmen
- Bei den Grundsätzen über das betriebliche Vorschlagswesen mitbestimmen
- Bei den Grundsätzen über die Durchführung von Gruppenarbeit mitbestimmen
- Sich für den Arbeitsschutz einsetzen
- Sich für den betrieblichen Umweltschutz einsetzen
- Die Behörden und sonstige Stellen bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren unterstützen
- An Besprechungen des Arbeitgebers mit den Sicherheitsbeauftragten teilnehmen
- Maßnahmen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen mit dem Arbeitgeber beraten
- Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich von Belastungen verlangen, die durch Änderungen der Arbeitsplätze entstehen
- Die Personalplanung mit dem Arbeitgeber beraten
- Vorschläge für die Einführung und Durchführung einer Personalplanung machen
- Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen und mit dem Arbeitgeber beraten
- Die innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen
- Bei der Verwendung von Personalfragebögen mitbestimmen
- Bei dem Thema persönliche Angaben in standardisierten Arbeitsverträgen mitbestimmen
- Bei der Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen mitbestimmen
- Bei der Aufstellung von Auswahlrichtlinien für die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen mitbestimmen
- Die Berufsbildung der Arbeitnehmer fördern
- Fragen der Berufsbildung mit dem Arbeitgeber beraten
- Vorschläge zur Berufsbildung machen
- Darauf achten, dass den Arbeitnehmern die Teilnahme an Berufsbildungsmaßnahmen ermöglicht wird
- Bei der Durchführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen mitbestimmen
- Die Eignung von Personen überprüfen, die mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragt sind
- Vorschläge für die Teilnahme von Arbeitnehmern an Berufsbildungsmaßnahmen machen
- Bei der Einstellung von Mitarbeitern mitbestimmen
- Bei der Eingruppierung von Arbeitnehmern mitbestimmen
- Bei der Umgruppierung von Arbeitnehmern mitbestimmen
- Bei der Versetzung von Arbeitnehmern mitbestimmen
- Bei der Kündigung von Arbeitnehmern mitwirken
- Die Entlassung oder Versetzung betriebsstörender Arbeitnehmer verlangen
- Einen Wirtschaftsausschuss bilden
- Sich über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs und Unternehmens informieren
- Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Wirtschaftsausschuss und dem Arbeitgeber beilegen
- Betriebsänderungen mit dem Arbeitgeber beraten
- Verhandlungen über einen Interessenausgleich führen
- Verhandlungen über einen Sozialplan führen
- Der Einigungsstelle Vorschläge zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über einen Interessenausgleich / Sozialplan machen
- Den Einsatzes von Leiharbeitnehmern prüfen
- Stellungnahmen gegenüber der Arbeitsagentur abgeben
- Bei der Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mitwirken (§ 22 Abs. 1 SGB VII)
- Unfallanzeigen bei Unfällen im Betrieb unterzeichnen, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er für mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird
- Mit Betriebsärzten und den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten
- Bei der Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit mitwirken
- Im Arbeitsschutzausschuss mitarbeiten
- Angelegenheiten mit den Arbeitsschutzbehörden erörtern
- Stellungnahmen gegenüber dem Integrationsamt im Verfahren über die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten abgeben
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!