Liste mit Betriebsrat Aufgaben

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Der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat eine Vielzahl von Aufgaben zugewiesen. Die Aufgaben des Betriebsrats lassen sich grob wie folgt einteilen:

  • Schutzaufgaben: z.B. Überwachung der Einhaltung arbeitnehmerschützender Vorschriften
  • Gestaltungsaufgaben: Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Ordnung und Verhalten im Betrieb)
  • Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben: z.B. bei der Einstellung, Kündigung und Versetzung, von Arbeitnehmern
  • Sozialpolitische Aufgaben: z.B. Eingliederung von Schwerbehinderten; Integration ausländischer Arbeitnehmer; Umweltschutz; Gleichstellung von Mann und Frau
  • Organisatorische Aufgaben: Errichtung eines Betriebsausschusses, Bestellung eines Wahlvorstands

Einzelne Aufgaben des Betriebsrats

Wenn man die dem Betriebsrat vom Gesetzgeber ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben aufzählt, kommt dabei eine beeindruckende Liste mit mehr als einhundert Aufgaben heraus:

  1. Mit dem Arbeitgeber zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenarbeiten
  2. Mit Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zusammenwirken
  3. Einen Betriebsratsvorsitzenden und einen Stellvertreter wählen
  4. Einen Betriebsausschuss bilden
  5. Betriebsratssitzungen durchführen
  6. Beschlüsse fassen
  7. Sitzungsprotokolle anfertigen
  8. Sich fortbilden
  9. Schulungsveranstaltungen besuchen
  10. Sprechstunden abhalten
  11. Betriebsversammlungen durchführen
  12. Tätigkeitsberichte erstatten
  13. Einen Gesamtbetriebsrat errichten
  14. Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat entsenden
  15. Monatliche Besprechungen mit dem Arbeitgeber durchführen
  16. Strittige Fragen mit dem Arbeitgeber verhandeln
  17. Darüber wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden
  18. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer schützen und fördern
  19. Die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen fördern
  20. Betriebsvereinbarungen abschließen
  21. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geheim halten
  22. Die Einhaltung arbeitnehmerschützender Gesetze und sonstiger Vorschriften überwachen
  23. Maßnahmen beim Arbeitgeber beantragen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen
  24. Die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern
  25. Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern
  26. Anregungen von Arbeitnehmern und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegennehmen
  27. Die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen fördern
  28. Die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung durchführen
  29. Mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammenarbeiten
  30. Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb fördern
  31. Die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb fördern
  32. Das Verständnis zwischen ausländischen und deutschen Arbeitnehmern fördern
  33. Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb beantragen
  34. Die Beschäftigung im Betrieb fördern und sichern
  35. Maßnahmen des Arbeitsschutzes fördern
  36. Den betrieblichen Umweltschutz fördern
  37. Sich die für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen beschaffen
  38. Sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen hinzuziehen
  39. Sachverständige hinzuziehen
  40. Arbeitnehmer bei Gesprächen zu bestimmten Themen mit dem Arbeitgeber begleiten
  41. Arbeitnehmer bei der Einsichtnahme in die Personalakte begleiten
  42. Beschwerden von Arbeitnehmern entgegennehmen und bearbeiten
  43. Vorschläge von Arbeitnehmern in Betriebsratssitzungen behandeln
  44. Bei Regelungen zur betrieblichen Ordnung mitbestimmen
  45. Bei Regelungen zum Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb mitbestimmen
  46. Bei der Festlegung der Lage der Arbeitszeit und der Pausen mitbestimmen
  47. Bei Überstunden mitbestimmen
  48. Bei der Verkürzung der Arbeitszeit mitbestimmen
  49. Bei der Art und Weise der Auszahlung des Arbeitsentgelts mitbestimmen
  50. Bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen mitbestimmen
  51. Bei der Aufstellung des Urlaubsplans mitbestimmen
  52. Bei der Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer mitbestimmen
  53. Bei der Einführung und Anwendung von technischen Überwachungseinrichtungen mitbestimmen
  54. Bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mitbestimmen
  55. Bei Regelungen über den Gesundheitsschutz mitbestimmen
  56. Bei der Einrichtung und dem Betrieb von Sozialeinrichtungen mitbestimmen
  57. Bei der Zuweisung und Kündigung von Werkswohnungen mitbestimmen
  58. Bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mitbestimmen
  59. Bei der Festlegung von Akkord- und Prämiensätzen mitbestimmen
  60. Bei der Festlegung von leistungsbezogenen Entgelten mitbestimmen
  61. Bei den Grundsätzen über das betriebliche Vorschlagswesen mitbestimmen
  62. Bei den Grundsätzen über die Durchführung von Gruppenarbeit mitbestimmen
  63. Sich für den Arbeitsschutz einsetzen
  64. Sich für den betrieblichen Umweltschutz einsetzen
  65. Die Behörden und sonstige Stellen bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren unterstützen
  66. An Besprechungen des Arbeitgebers mit den Sicherheitsbeauftragten teilnehmen
  67. Maßnahmen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen mit dem Arbeitgeber beraten
  68. Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich von Belastungen verlangen, die durch Änderungen der Arbeitsplätze entstehen
  69. Die Personalplanung mit dem Arbeitgeber beraten
  70. Vorschläge für die Einführung und Durchführung einer Personalplanung machen
  71. Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen und mit dem Arbeitgeber beraten
  72. Die innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen
  73. Bei der Verwendung von Personalfragebögen mitbestimmen
  74. Bei dem Thema persönliche Angaben in standardisierten Arbeitsverträgen mitbestimmen
  75. Bei der Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen mitbestimmen
  76. Bei der Aufstellung von Auswahlrichtlinien für die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen mitbestimmen
  77. Die Berufsbildung der Arbeitnehmer fördern
  78. Fragen der Berufsbildung mit dem Arbeitgeber beraten
  79. Vorschläge zur Berufsbildung machen
  80. Darauf achten, dass den Arbeitnehmern die Teilnahme an Berufsbildungsmaßnahmen ermöglicht wird
  81. Bei der Durchführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen mitbestimmen
  82. Die Eignung von Personen überprüfen, die mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragt sind
  83. Vorschläge für die Teilnahme von Arbeitnehmern an Berufsbildungsmaßnahmen machen
  84. Bei der Einstellung von Mitarbeitern mitbestimmen
  85. Bei der Eingruppierung von Arbeitnehmern mitbestimmen
  86. Bei der Umgruppierung von Arbeitnehmern mitbestimmen
  87. Bei der Versetzung von Arbeitnehmern mitbestimmen
  88. Bei der Kündigung von Arbeitnehmern mitwirken
  89. Die Entlassung oder Versetzung betriebsstörender Arbeitnehmer verlangen
  90. Einen Wirtschaftsausschuss bilden
  91. Sich über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs und Unternehmens informieren
  92. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Wirtschaftsausschuss und dem Arbeitgeber beilegen
  93. Betriebsänderungen mit dem Arbeitgeber beraten
  94. Verhandlungen über einen Interessenausgleich führen
  95. Verhandlungen über einen Sozialplan führen
  96. Der Einigungsstelle Vorschläge zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über einen Interessenausgleich / Sozialplan machen
  97. Den Einsatzes von Leiharbeitnehmern prüfen
  98. Stellungnahmen gegenüber der Arbeitsagentur abgeben
  99. Bei der Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mitwirken (§ 22 Abs. 1 SGB VII)
  100. Unfallanzeigen bei Unfällen im Betrieb unterzeichnen, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er für mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird
  101. Mit Betriebsärzten und den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten
  102. Bei der Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit mitwirken
  103. Im Arbeitsschutzausschuss mitarbeiten
  104. Angelegenheiten mit den Arbeitsschutzbehörden erörtern
  105. Stellungnahmen gegenüber dem Integrationsamt im Verfahren über die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten abgeben

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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Autor: Dr. jur Henning Kluge

Dr. Henning Kluge ist Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

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