Der Ablauf einer Betriebsratssitzung

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Wie läuft eine Betriebsratssitzung eigentlich ab? Wer führt das Wort? Welche Regeln gelten für Diskussionen und Beschlussfassungen? Und wie sorgt der Betriebsratsvorsitzende für Ordnung und Vertraulichkeit? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zum strukturierten Ablauf einer Betriebsratssitzung.

von Rechtsanwalt Dr. jur. Henning Kluge

Die Betriebsratssitzungen werden vom Betriebsratsvorsitzenden geleitet. Eine Betriebsratssitzung beginnt mit der Eröffnung der Sitzung durch den Betriebsratsvorsitzenden. Der weitere Ablauf und die Inhalte der Sitzung richten sich dann nach der Tagesordnung.

Abhandlung der Tagesordnungspunkte

Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden der Reihe nach abgearbeitet. Dazu ruft der Betriebsratsvorsitzende den jeweiligen Tagesordnungspunkt auf und führt in die Diskussion ein. Anschließend erhalten die Sitzungsteilnehmer die Gelegenheit, sich zu äußern. Jede teilnehmende Person hat das Recht, zu jedem Punkt auf der Tagesordnung Stellung zu nehmen. Der Vorsitzende erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen.
Melden sich mehrere Personen gleichzeitig, merkt sich der Vorsitzende die Namen und ruft sie nacheinander auf. In größeren Betriebsratsgremien kann es sinnvoll sein, eine schriftliche Rednerliste zu führen, um eine faire Reihenfolge sicherzustellen.
In bestimmten Situationen kann der Betriebsratsvorsitzende einem Sitzungsteilnehmer das Wort auch wieder entziehen. Das ist z. B. bei sehr langen Redebeiträgen denkbar, wenn erkennbar ist, dass der Redner inhaltlich nichts Neues mehr vorzubringen hat. Es ist aber beispielsweise auch dann vorstellbar, wenn der Teilnehmer in seinem Redebeitrag weit vom gerade behandelten Tagesordnungspunkt abschweift. Das Entziehen des Worts sollte aber die Ausnahme sein.

Wenn die Tagesordnung vollständig abgearbeitet ist, schließt der Betriebsratsvorsitzende die Sitzung.

Ordnung während der Sitzung

Der Betriebsratsvorsitzende hat auch für die Ordnung während der Sitzung zu sorgen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung einer Sitzung kann der Betriebsratsvorsitzende sogenannte Ordnungsrufe erteilen. Der Ausschluss einer teilnahmeberechtigten Person von einer Sitzung zur Aufrechterhaltung der Ordnung ist dagegen allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar.

Ein Ordnungsruf ist eine förmliche Maßnahme eines Sitzungsleiters, um störendes Verhalten während einer Sitzung zu unterbinden und die Ordnung in der Sitzung wiederherzustellen. Bei einem Ordnungsruf weist der Betriebsratsvorsitzende die störende Person darauf hin, dass ihr Verhalten nicht akzeptabel ist und fordert sie auf, die üblichen Verhaltensregeln einzuhalten. Ein Ordnungsruf kommt z. B. dann in Betracht, wenn

  • ein Teilnehmer andere in ihrem Redebeitrag absichtlich unterbricht,
  • ein Teilnehmer andere beleidigt, herabsetzt oder respektlos behandelt oder
  • ein Teilnehmer durch laute Zwischenrufe die Sitzung stört.

Beschlussfassung

Wenn zu einem Tagesordnungspunkt eine Beschlussfassung des Betriebsrats ansteht, hat der Betriebsratsvorsitzende die entsprechende Abstimmung durchzuführen. Dazu präsentiert der Betriebsratsvorsitzende einen Beschlusstext, über den abgestimmt werden soll. Anschließend stimmen die Betriebsratsmitglieder ab und der Betriebsratsvorsitzende hält das Abstimmungsergebnis fest.

Einhaltung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit

Während der gesamten Sitzung hat der Betriebsratsvorsitzende darauf zu achten, dass der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Sitzung gewahrt ist und nur Personen anwesend sind, die auch ein Teilnahmerecht an der Sitzung haben. Sollte während der Sitzung eine nicht teilnahmeberechtigte Person den Sitzungsraum betreten, müsste der Betriebsratsvorsitzende diese Person auffordern, den Raum wieder zu verlassen. Der Betriebsratsvorsitzende ist dazu berechtigt, nicht teilnahmeberechtigte Personen aus dem Sitzungsraum zu verweisen, weil der Betriebsratsvorsitzende während der Sitzung das Hausrecht in diesem Raum hat. Er kann deshalb sogar den Arbeitgeber des Raumes verweisen.

Anwesenheitsliste

Sämtliche Teilnehmer an der Sitzung (nicht nur die Betriebsratsmitglieder) haben sich in eine Anwesenheitsliste einzutragen, die nach der Sitzung dem Sitzungsprotokoll beigefügt wird. Die Eintragung muss eigenhändig erfolgen. Jeder Teilnehmer muss also seinen Namen selbst in die Anwesenheitsliste eintragen. Falls ein Teilnehmer nur zeitweise an der Sitzung teilgenommen hat, muss das in der Anwesenheitsliste vermerkt werden.

Video: Betriebsratssitzung einberufen - Schritt-für-Schritt-Anleitung

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Autor: Dr. jur Henning Kluge

Dr. Henning Kluge ist Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

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