Wie kann der Betriebsrat bei Anhörung zu einer Kündigung reagieren?

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Bevor ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen kann, muss er erst einmal den Betriebsrat anhören. Wenn ein Betriebsrat vom Arbeitgeber zu einer Kündigung angehört wird, hat der Betriebsrat die Aufgabe, sich mit dieser Kündigung zu befassen und zu entscheiden, wie er reagieren will. Welche Reaktionsmöglichkeiten der Betriebsrat bei einer Kündigung hat, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Wie der Betriebsrat bei der Anhörung zu einer Kündigung reagieren kann, hängt davon ab, um was für eine Art von Kündigung es sich handelt – um eine ordentliche Kündigung oder um eine außerordentliche Kündigung. Der wesentliche Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung besteht darin, dass der Arbeitgeber für eine außerordentliche Kündigung einen besonders schwerwiegenden Kündigungsgrund braucht, während bei einer ordentlichen Kündigung ein einfacher Kündigungsgrund ausreicht und dass der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung fristgemäß unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigt, während er bei einer außerordentlichen Kündigung normalerweise fristlos kündigt.

Reaktionsmöglichkeiten bei einer ordentlichen Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat im Prinzip vier verschiedene Möglichkeiten zu reagieren:

  1. Er kann der Kündigung zustimmen,
  2. er kann der Kündigung widersprechen,
  3. er kann gegen die Kündigung Bedenken äußern und
  4. er hat auch die Möglichkeit, auf eine Stellungnahme zu der Kündigung ganz zu verzichten.

Der Kündigung zustimmen

Es gibt Situationen, in denen sich auch ein Betriebsrat einmal für die Kündigung eines Arbeitnehmers ausspricht. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer nachweislich eine schwerwiegende Straftat zu Lasten des Arbeitgebers begangen hat oder wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitskollegen beleidigt oder gemobbt hat. In derartigen Situationen kann im Betriebsrat durchaus die Meinung vorherrschen, dass dieser Arbeitnehmer nicht weiter im Betrieb beschäftigt werden soll.

Wenn ein Betriebsrat die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers unterstützen will, dann hat er die Möglichkeit, der Kündigung ausdrücklich zuzustimmen. Die Zustimmung des Betriebsrats zu einer Kündigung hat aber keine besonderen rechtlichen Auswirkungen, insbesondere führt die Zustimmung nicht dazu, dass der Arbeitnehmer, der dann die Kündigung bekommt, in einem Kündigungsschutzprozess schlechtere Erfolgsaussichten hat.

Die einzige wirkliche Rechtsfolge der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Kündigung besteht darin, dass der Arbeitgeber dann anschließend die Kündigung sofort aussprechen kann und nicht erst noch die Stellungnahmefrist des Betriebsrats von einer Woche oder 3 Tagen abwarten muss, die der Betriebsrat eigentlich hat.

Der Kündigung widersprechen

In vielen Fällen wird ein Betriebsrat gegen die Kündigung sein. Wenn das so ist, dann kann der Betriebsrat die Möglichkeit haben, der Kündigung zu widersprechen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn einer der im Gesetz vorgesehenen Widerspruchsgründe in Betracht kommt.  Wenn keiner dieser gesetzlichen Widerspruchsgründe in Betracht kommen sollte, dann kann der Betriebsrat einer Kündigung auch nicht widersprechen. Zu der Frage, welche Widerspruchsgründe es gibt, habe ich schonmal ein eigenes Video gemacht, das ich unten in der Videobeschreibung verlinkt habe.

Wenn ein Betriebsrat die Möglichkeit hat, einer Kündigung zu widersprechen und das dann auch tut, führt das aber nicht dazu, dass der Arbeitgeber die Kündigung nicht aussprechen darf oder dass die dann ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer trotz eines Widerspruchs des Betriebsrats wirksam kündigen.

Die Folge eines Widerspruchs des Betriebsrats gegen eine Kündigung besteht darin, dass der Arbeitnehmer, der dann die Kündigung bekommt, und gegen diese Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht hat, vom Arbeitgeber verlangen kann, erst einmal so lange weiterbeschäftigt zu werden, bis sein Kündigungsschutzprozess rechtskräftig abgeschlossen ist. Das kann ein großer Vorteil für den Arbeitnehmer sein, weil ein Kündigungsschutzprozess längere Zeit dauern kann, in bestimmten Fällen sogar bis zu zwei oder drei Jahren. Und während dieses gesamten Zeitraums bekommt der Arbeitnehmer dann sein Gehalt weitergezahlt.

Eine weitere Folge des Widerspruchs des Betriebsrats ist, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann zusammen mit der Kündigung die Begründung des Widerspruchs des Betriebsrats aushändigen muss. Das kann ebenfalls ein großer Vorteil sein, weil der Arbeitnehmer dadurch wertvolle Hinweise bekommen kann, wie er sich beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung verteidigen kann.

Bedenken äußern

Wenn ein Betriebsrat sich gegen eine Kündigung aussprechen will, aber keiner der im Gesetz vorgesehenen Widerspruchsgründe ernsthaft in Betracht kommt, dann kann der Betriebsrat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Arbeitgeber Bedenken gegen die Kündigung äußern. Dadurch kann der Betriebsrat versuchen, den Arbeitgeber noch einmal umzustimmen und auf die Kündigung zu verzichten. Wenn man realistisch ist, wird sich ein Arbeitgeber in den allermeisten Fällen aber durch die Bedenken eines Betriebsrats nicht davon abbringen lassen, eine beabsichtigte Kündigung auszusprechen.

Auf eine Stellungnahme verzichten

Wenn der Betriebsrat einer Kündigung neutral gegenübersteht oder er sich einfach nicht entscheiden kann, wie er reagieren soll, dann hat ein Betriebsrat auch die Möglichkeit, einfach gar keine Stellungnahme abzugeben. Das kann er dem Arbeitgeber entweder ausdrücklich mitteilen, oder er kann auch einfach seine einwöchige Frist zur Stellungnahme kommentarlos verstreichen lassen.

Reaktionsmöglichkeiten bei einer außerordentlichen Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat erst einmal die gleichen Reaktionsmöglichkeiten wie bei einer ordentlichen Kündigung, so wie ich sie gerade vorgestellt habe, mit einer Ausnahme: Einer außerordentliche Kündigung kann der Betriebsrat nicht widersprechen. Er kann hier also nur der Kündigung zustimmen, gegen die Kündigung Bedenken äußern oder auf eine Stellungnahme ganz verzichten.

Video: Die wichtigsten Fragen zur Tagesordnung einer Betriebsratssitzung

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Autor: Dr. jur Henning Kluge

Dr. Henning Kluge ist Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

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