„Betriebsräte durch Beförderung ausgebremst“, „Fristlos gekündigt – wegen Betriebsratsgründung“ … Verfolgt man regelmäßig die Nachrichten zur Arbeitswelt, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Fälle, in denen Betriebsratskandidaten vom Arbeitgeber bespitzelt, eingeschüchtert oder gar bestochen werden, stetig zunehmen. Obwohl die betriebliche Mitbestimmung seit Jahrzehnten gesetzlich verbrieft ist, versuchen immer mehr Unternehmen, Betriebsratsgründungen zu verhindern. Die Betroffenen sprechen von „Union Busting“.
Der englische Begriff „Union Busting“, der übersetzt so viel wie „Gewerkschaften sprengen“ bedeutet, bezeichnet das systematische, organisierte Vorgehen des Arbeitgebers gegen gewerkschaftliche, aber auch betriebsrätliche Interessenvertretungen. Ein Phänomen, das es bei uns in Deutschland gar nicht erst geben dürfte, stellt die vorsätzliche Behinderung der Betriebsratstätigkeit doch laut Betriebsverfassungsgesetz (§ 119 Abs. 1) eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet wird.
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Wie groß die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist, zeigt die Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahre 2016. Diese hat ergeben, dass jede sechste Betriebsratsgründung von Arbeitgebern torpediert wird und unbequem gewordene Arbeitnehmer zum Teil massiven Repressalien ausgesetzt werden.
„Die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern haben es viel zu leicht, eine Betriebsratswahl zu behindern – ohne jedes Risiko“, klagt DGB-Chef Reiner Hoffmann. „Denn die zuständigen Staatsanwaltschaften betrachten das allzu oft nur als Kavaliersdelikt.“ „Es gibt wohl kaum einen anderen Straftatbestand“, bestätigt Joachim F. Turnau, „bei dem mehr als 80 Prozent der Angeklagten auf Freispruch oder Verfahrenseinstellung hoffen können“. Folglich nimmt das Unrechtbewusstsein hier stetig ab. Mittlerweile gehört der bewusste, von langer Hand geplante Rechtsbruch in einigen Branchen zum Alltag. Angesichts dieses Missstands fordern die Gewerksschaften eine tiefgreifende Gesetzesreform: Neben einem wirkungsvolleren Strafrecht, einer besseren Rechtsdurchsetzung und einem besseren Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl verlangen sie, dass die Behinderung der Betriebsratstätigkeit künftig als ein Offizialdelikt (sprich: eine Straftat, von Amts wegen verfolgt werden muss) eingestuft wird und dass entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet werden.
Wie schlecht es bei uns um das Rechtsbewusstsein bestellt ist, wurde spätestens 2009 klar, nachdem die Bezeichnung „betriebsratsverseucht“ zum Unwort des Jahres gewählt worden war. Die ARD-Sendung „Monitor“ hatte über eine Baumarktkette berichtet, deren Abteilungsleiter diesen Ausdruck verwendete, in Bezug auf Mitarbeiter, die von einer Filiale mit Betriebsrat in eine Filiale ohne Betriebsrat wechseln wollten. Die Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen mit dem Begriff „Seuche“ in einen Zusammenhang zu bringen, sei ein „sprachlicher Tiefpunkt im Umgang mit Lohnabhängigen“, begründete die Jury ihre Wahl.
Während „Union Busting“ in den USA seit Jahrzehnten als eine eigenständige Geschäftssparte floriert, mit hochbezahlten Anwälten, Beratern und Coaches, ist dieses Phänomen in Deutschland noch relativ jung. Doch auch bei uns mehren sich die Fälle, in denen Arbeitgeber die Betriebsratsarbeit be- oder verhindern und dabei auf die Hilfe spezialisierter Anwaltskanzleien, Medienagenturen und Wirtschaftsdetekteien zurückgreifen. Zu deren fragwürdigen„Dienstleistungen“ gehören neben der Verhinderung von Betriebsratswahlen durch Einschüchterung, Bespitzelung bzw. „Herauskaufen“ von Betriebsratskandidaten, die versteckte Bestechung von „unternehmerfreundlichen“ Betriebsräten sowie eine Öffentlichkeitsarbeit, die auf die Verhinderung / Eindämmung von kritischen Presseberichten abzielt. Diese Dienstleistungen werden aufgrund der bestehenden Rechtslage natürlich nicht offen angepriesen, sondern als „Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Effektivität“ getarnt.
Für die Unbeliebtheit der Betriebsräte sprechen mehrere Gründe: Geschützt vor einer Kündigung, beschneiden sie nicht nur die unternehmerische Gestaltungsfreiheit äußerst wirksam. Sie erweisen sich auch bei Personalangelegenheiten als ein echter „Klotz am Bein“, wenn sie sich schützend vor ihre Kolleginnen und Kollegen stellen. Nicht selten sitzen in den Betriebsratsgremien „alte Füchse“, die sich bei solchen Konflikten als ernste Widersacher erweisen, die die Geschäftsführung erfolgreich in die Schranken zu weisen verstehen.
Eine beliebte Strategie, solche „Unbequemen“ loszuwerden, ist die gezielte Inszenierung von Kündigungsgründen: Dabei wird eine fristlose Kündigung wider besseres Wissen ausgesprochen, auch wenn diese schon bald von dem Arbeitsgericht für nichtig erklärt wird. Das Ziel dieser auf den ersten Blick absurden Taktik ist es, den „Störenfried“ vorerst aus dem Verkehr zu ziehen und ihn psychisch zu zermürben. Noch seltsamer erscheint die Strategie, eine arbeitgeberfreundliche Mehrheit im Betriebsrat dadurch zu erreichen, dass die als schwierig geltendenden Betriebsräte kurzerhand in leitende Funktionen befördert werden. Wenn nichts mehr zieht, greifen die „Union Buster“ auch mal zu einem „optischen“ Täuschungsmanöver: Sie splitten ihr Unternehmen (und damit auch den Betriebsrat) auf, indem sie Teile ihrer Firma in einzelne, scheinbar von einander unabhängige Gesellschaften umbenennen.
Dass die im „Union Busting“ zum Ausdruck kommende arbeitnehmerunfreundliche Haltung weit verbreitet ist, bestätigt auch die Studie der Otto Brenner Stiftung: „Die Bedeutung des Betriebsverfassungsgesetzes und die Rolle der Gewerkschaften scheinen bei einem Teil der Arbeitgeberseite an Anerkennung zu verlieren; sie sehen das deutsche Modell der Mitbestimmung in erster Linie als Kostenfaktor und Relikt einer vergangenen Epoche“.
Angesichts des sich stetig verändernden „Repertoires“ der „Union Buster“ erscheint es sinnvoll, sich regelmäßig über deren Strategien und die möglichen Gegenmaßnahmen zu informieren. Es gilt den Fuchs zu überlisten. Outfox the fox.
Aktuelle Studien
Lesenswert
▪ Werner Rügemer / Elmar Wigand: „Die Fertigmacher: Arbeitsunrecht und Union Busting, PapyRossa Verlag, Köln 2017.