Union Busting – Was Betriebsräte dagegen tun können

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Inszenierte Kündigungsgründe, Schmierkampagnen, Spitzelmethoden wie aus einem schlechten Film … Mit „Union-Busting“ und „Bossing“ versucht so manches schwarze Schaf unter den Arbeitgebern, gewerkschaftiche und betriebsrätliche Betätigung im eigenen Betrieb zu behindern, mit Strategien, die sich deutlich am Rande des rechtlich Zulässigen bewegen. Wie hier eine Gegenwehr aussehen könnte, – darüber informieren Arbeitnehmer-Initiativen wie die „Aktion Arbeitsunrecht“ und „work watch e. V.“.

Um festzustellen, dass die Methoden des „Union Busting“ und „Bossing“ bei uns mittlerweile gut Fuß gefasst haben, dafür reicht ein flüchtiger Blick in die deutschen Tageszeitungen. Auch wenn die Politik sich schwer tut, eine Antwort auf dieses tiefgreifende Problem zu finden, lässt die Vielzahl der Veröffentlichungen zum Thema daraufhin schließen, dass sich in Deutschland allmählich ein erheblicher Widerstand formt. Trotz der schwierigen Ausgangslage versuchen Beschäftigte, Betriebsräte, Gewerkschafter und ihre Anwälte effektive Gegenstrategien zu entwickeln und das Bewusstsein für dieses Gesellschaftsproblem zu schärfen. Zu erwähnen seien hier insbesondere zwei Kölner Arbeitnehmer-Initiativen: Die von Günter Wallraff und Albrecht Kieser 2012 ins Leben gerufene „work watch e. V“. und die „Aktion Arbeitsunrecht“, zu deren Gründern Dr. Werner Rügemer gehört. Sein Ratgeber „Die Fertigmacher. Arbeitsunrecht und und professionelle Gewerkschaftsbekämpfung“ (2017) zeigt auf, wie man erfolgreich „Union Busting“ und „Bossing“ Paroli bietet.

In ihren Veranstaltungen und Publikationen geben beide Vereine eine Reihe von Tipps an die Hand, wie man als Arbeitnehmer vorzugehen hat, wenn der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit vom Arbeitgeber restlos aufgegeben worden ist. Sie weisen wiederholt darauf hin, wie wichtig geschlossenes Handeln in einer solchen Situation ist. Auch wenn die Angriffe der Union Buster zunächst auf einzelne „unbequeme“ Mitarbeiter / Betriebsräte abzielen, richten sie sich im Grunde gegen die gesamte Belegschaft. Um „Union Busting“ effizient zu begegnen, gilt es als allererstes engagierte Mitstreiter hinter sich zu vereinen. Es ist wichtig, dabei keine Zeit zu verlieren: Angriffe gegen einzelne Beschäftigten werden nicht selten von allerlei Unterstellungen, Diffamierungen und übler Nachrede begleitet. Es geht darum, ein Muster hinter all den Schikanen zu erkennen und es für andere durchschaubar zu machen. Diese Repressalien zielen in der Regel darauf ab, das Opfer innerhalb des Betriebes zu isolieren und in die Ecke zu drängen. Wer aus Sorge um seinen Ruf jede einzelne Lüge richtig stellen, jeden noch so kleinen Angriff persönlich kontern will, läuft Gefahr, auf lange Sicht psychsich zermürbt zu werden. Die Experten raten vielmehr dazu, die gesamte Belegschaft über die Hintergründe der Angriffe zu informieren, sowohl offiziell (d.h. im Rahmen einer Betriebsversammlung) als auch persönlich, in Einzelgesprächen. Damit der Zusammenhalt zwischen dem Betroffenen und der Belegschaft erhalten bleibt, müssen letzte Zweifel ausgeräumt werden, dem inszenierten Kündigunsgrund liege ein tatsächliches individuelles Fehlverhalten zu Grunde. Es wird davon abgeraten, das ganze als eine Art Privatangelegheit zu behandeln und sich alleine auf eine juristische Auseinandersetzung zu verlassen, mit dem Ziel, ausschließlich seine eigene Haut zu retten (sprich: die eigene Abmahnung / Kündigung / Amtsenthebung rückgängig zu machen). Die Experten weisen daraufhin, dass Union Busting die Solidarität zwischen dem Betriebsrat und der Belegschaft auf die Probe stellt und ein „Alleingang“ seitens der Betroffenen letzten Endes ein klares Indiz für die Machtlosigkeit des Betriebsrats wäre. Die von „work watch e. V.“ veröffentlichte Broschüre „Was tun, wenn der Chef mobbt?“ verdeutlicht, in welchen Schritten „Bossing“ in der Regel stattfindet:

1. Soziale Isolation durch gezieltes Schlechtmachen

2. Psychische Zermürbung durch Briefe und Abmahnungen

3. Einschüchterung durch die Androhung von Schadensersatzforderungen wegen vorgeblicher Rufschädigung

4. Inszenierung / Vortäuschung von Kündigungsgründen

5. Knebelung durch ein vertraglich vereinbartes Schweigegebot / Androhung eine Regressforderung

Zeichnet sich ein solches Eskalationsmuster ab, wird den Betroffenen ńahegelegt, das „Kampffeld“ des Arbeitgebers zunächst zu räumen und an die Öffentlichkeit zu treten, falls möglich, mit Hilfestellung der eigenen Gewerkschaft. Als Bündnispartner im Kampf gegen „Bossing“ kommen allerlei Personen und Vereinigungen in Betracht: befreundete Betriebsräte und Gewerkschaften, Bürgerinitiativen, Kirchengemeinden, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, ja selbst Sportvereine.

Jeder weiß, dass Unternehmen im Zeitalter von Social Media um ihren guten Ruf zittern müssen, fürchten sie doch, von ihren Kunden abgestraft zu werden. Und so zeigt eine gut durchdachte, öffentliche Kampagne in den meisten Fällen recht schnell ihre Wirkung. Doch hat ein solches Vorgehen erhebliche Nachteile: Zum einen bedeutet ein irreversibler Image-Schaden in der Regel wirtschaftliche Einbußen für das Unternehmen, was sich dauerhaft negativ auf die Arbeitsbedingungen, ja die Beschäftigungslage selbst auswirken kann, zum anderen gilt es nach einer solch schwerwiegenden Auseinandersetzung zurück zum Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu finden. Folglich ist eine öffenliche Bloßstellung des eigenen Arbeitgebers nur als Ultima Ratio in Betracht zu ziehen.

Ansprechpartner

■ Aktion Arbeitsunrecht e.V.

https://aktion.arbeitsunrecht.de/

■ work watch e.V.

https://www.work-watch.de

Lesenswert

■ Rügemer, Werner / Wigand, Elmar: „Die Fertigmacher. Arbeitsunrecht und und professionelle Gewerkschaftsbekämpfung“, Köln 2017.

http://shop.papyrossa.de/ruegemer_wigand_fertigmacher

■ „Was tun, wenn der Chef mobbt?“ Eine Broschüre der Initiative „work watch e. V.“

https://www.work-watch.de/wp-content/uploads/2016/11/271016-Broschu%cc%88re-Work-Watch-V2-fu%cc%88r-ansicht.pdf

Sehenswert

■ Dr. Werner Rügemer im Interview: „Die Fertigmacher. Arbeitsunrecht und und professionelle Gewerkschaftsbekämpfung“

https://www.youtube.com/watch?v=ibS89e4CLX0

Als ergänzende Lektüre empfehlen wir unseren Artikel: „Union Busting – Wenn Betriebsräte unerwünscht sind“.

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/artikel/18/union-busting-wenn-betriebsrate-unerwunscht-sind/

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Autor: Dr. jur Henning Kluge

Dr. Henning Kluge ist Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

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