Betriebsrat Wissen
Hier findest Du eine umfangreiche Sammlung von Fachartikeln für Betriebsräte zum Betriebsverfassungsrecht.
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Betriebsrat: Mitbestimmung bei Minusstunden und Kurzarbeit
Der Betriebsrat hat ein echtes Mitbestimmungsrecht, wenn bei Arbeitnehmern Minusstunden anfallen und wenn Kurzarbeit eingeführt werden soll. Aber was genau sind eigentlich mitbestimmungspflichtige Minusstunden und
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Überstunden
Eine wichtige Aufgabe des Betriebsrats besteht darin, mitzuentscheiden, wenn im Betrieb Überstunden geleistet werden sollen. Der Betriebsrat hat bei Überstunden ein echtes Mitbestimmungsrecht. Aber was
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Urlaub (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht im Zusammenhang mit der Urlaubsgewährung. Er hat nach dieser Vorschrift bei der
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Auszahlung der Arbeitsentgelte (§ 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG hat der Betriebsrat über Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte mitzubestimmen. Unter Arbeitsentgelt im Sinne
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Überstunden und Minusstunden (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Betriebsrat bei der „vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“ mitzubestimmen. Mit der vorübergehenden Verkürzung
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen.
Was passiert mit den Dateien, Akten und Protokollen des Betriebsrats am Ende der Amtszeit?
Pressmaster/Shutterstock.com Bei einem Betriebsrat sammeln sich im Laufe einer Amtsperiode eine Vielzahl an Unterlagen an, wie z.B. Schreiben vom Arbeitgeber und Schreiben an den Arbeitgeber,
Ausschüsse und Arbeitsgruppen
In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer hat der Betriebsrat die Möglichkeit, Ausschüsse zu bilden (§ 28 Abs. 1 BetrVG). Der Betriebsrat kann diesen Ausschüssen
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