Betriebsrat Wissen
Hier findest Du eine umfangreiche Sammlung von Fachartikeln für Betriebsräte zum Betriebsverfassungsrecht.
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Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim betrieblichen Vorschlagswesen (§ 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG hat der Betriebsrat bei den Grundsätzen über das betriebliche Vorschlagswesen mitzubestimmen. Zum betrieblichen Vorschlagswesen zählen sämtliche Verfahrensweisen
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei leistungsbezogenen Entgelten (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG bestimmt der Betriebsrat bei der Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen und vergleichbaren leistungsabhängigen Entgelten mit. Die Vorschrift
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mitzubestimmen, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Werkswohnungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG bestimmt der Betriebsrat bei der Zuweisung und Kündigung von Wohnungen mit, die vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Sozialeinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG)
Der Betriebsrat hat ein echtes Mitbestimmungsrecht im Zusammenhang mit sogenannten Sozialeinrichtungen. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei technischen Überwachungseinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind,
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Schichtarbeit
Ein Betriebsrat hat die wichtige Aufgabe, bei der Festlegung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer mitzureden. Der Betriebsrat hat bei dieser Frage ein echtes Mitbestimmungsrecht. Dieses Mitbestimmungsrecht
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Dienstplänen
Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats besteht darin, bei der Festlegung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer mitzureden. Der Betriebsrat hat bei dieser Frage ein echtes Mitbestimmungsrecht.
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