Betriebsrat Wissen
Hier findest Du eine umfangreiche Sammlung von Fachartikeln für Betriebsräte zum Betriebsverfassungsrecht.
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Betriebsratsmitglied: Entgeltsicherung / Entgeltgarantie (§ 37 Abs. 4 BetrVG)
Betriebsratsmitglieder sollen durch die Übernahme des Betriebsratsamts keine Nachteile erleiden. Das Gesetz schreibt deshalb vor, dass sich das Gehalt von Betriebsratsmitgliedern durch die Betriebsratstätigkeit nicht
Betriebsratsmitglied: Ende der Mitgliedschaft im Betriebsrat
Die Mitgliedschaft eines Betriebsratsmitglieds im Betriebsrat kann nicht ewig dauern. Wir beantworten die Frage, wann die Mitgliedschaft im Betriebsrat endet und welche Folgen dies hat.
Betriebsratsmitglied: Berufliche Absicherung – Tätigkeitsschutz (§ 37 Abs. 5 BetrVG)
Betriebsratsmitglieder üben ihre Betriebsratsamt ehrenamtlich und unentgeltlich anstelle ihrer normalen Arbeit aus. Während Betriebsratsmitglieder mit der Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben beschäftigt sind, können sich andere Arbeitnehmer,
Betriebsratsmitglied: Benachteiligungsverbot
Betriebsratsmitglieder sollen ihr Betriebsratsamt ohne Angst vor Maßregelungen und Sanktionen des Arbeitgebers ausüben können. Das Gesetz verbietet es deshalb ausdrücklich, Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Betriebsratstätigkeit zu
Betriebsratsmitglied: Abmeldung und Rückmeldung beim Vorgesetzten
shocky/Shutterstock.com Betriebsratsmitglieder dürfen während ihrer Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigen, sie sind insoweit von der Arbeit befreit. Wenn ein Betriebsratsmitglied – das nicht dauerhaft vom Arbeitgeber freigestellt
Betriebsratsmitglied: Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit (§ 37 Abs. 3 BetrVG)
Betriebsratstätigkeit soll während der Arbeitszeit stattfinden. Gemeint ist damit, dass das einzelne Betriebsratsmitglied seine Betriebsratstätigkeit normalerweise während seiner persönlichen, individuellen Arbeitszeit durchführt. Damit ein Betriebsratsmitglied
Betriebsratsmitglieder: Pflichten – Welche Pflichten hat ein Betriebsratsmitglied?
Betriebsratsmitglieder haben nicht nur besondere Rechte, die normale Arbeitnehmer nicht haben, sie haben auch besondere Pflichten. Welche besonderen Pflichten Betriebsratsmitglieder haben und was einem Betriebsratsmitglied
Betriebsratsmitglied: Ausschluss aus dem Betriebsrat/Amtsenthebung
Betriebsratsmitglieder werden für die gesamte Dauer der Amtszeit des Betriebsrats gewählt, also in der Regel für 4 Jahre. Die Mitgliedschaft im Betriebsrat kann aber auch
Betriebsrat – Einigungsstelle
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat in den sogenannten Regelungsstreitigkeiten hat der Gesetzgeber mit der Einigungsstelle eine besondere Instanz geschaffen (§
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„Rechte & Pflichten der Betriebsratsmitglieder“
von Dr. jur. Henning Kluge
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