Betriebsrat Wissen
Hier findest Du eine umfangreiche Sammlung von Fachartikeln für Betriebsräte zum Betriebsverfassungsrecht.
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Konzernbetriebsrat
Im Gegensatz zur Errichtung eines Gesamtbetriebsrats ist die Errichtung eines Konzernbetriebsrats nicht zwingend vorgeschrieben. Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG „kann“ für einen Konzern ein
Gesamtbetriebsrat
Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer eines Betriebes. Unter einem Betrieb ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Unternehmer mit seinen Mitarbeitern mithilfe von
Liste mit Betriebsrat Aufgaben
Der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat eine Vielzahl von Aufgaben zugewiesen. Die Aufgaben des Betriebsrats lassen sich grob wie folgt einteilen: Schutzaufgaben: z.B. Überwachung der Einhaltung
Betriebsrat Rechte: Welche Rechte hat ein Betriebsrat?
Damit der Betriebsrat die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs und die speziellen ihm zugewiesenen Aufgaben effektiv ausüben kann, hat der Gesetzgeber ihn mit
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Der Gesetzgeber hat in § 2 Abs. 1 BetrVG vier Grundsätze für die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat aufgestellt: Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit Zusammenarbeit unter
Zuständigkeit des Betriebsrats
Der Betriebsrat ist Repräsentant der Arbeitnehmer eines Betriebs und hat sich für deren Interessen einzusetzen. Der Betriebsrat ist deshalb grundsätzlich für alle Arbeitnehmer „zuständig“. Dazu
Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
Sachlicher Geltungsbereich In sachlicher Hinsicht müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die zum einen die Art des Betriebes, zum anderen seine Größe betreffen. Zur Art des
Wichtige Grundbegriffe im Betriebsverfassungsrecht
Jeder, der das Betriebsverfassungsrecht verstehen will, muss die Bedeutung einiger wichtiger Grundbegriffe dieses Rechtsgebiets kennen. Das sind die Begriffe Betrieb, Unternehmen und Arbeitgeber: Betrieb Nach
Größe und Zusammensetzung des Betriebsrats
In seinem § 9 regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Größe des Betriebsrates. Zu beachten ist, dass es in Betrieben mit nicht mehr als 100 Arbeitnehmern für
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„Rechte & Pflichten der Betriebsratsmitglieder“
von Dr. jur. Henning Kluge
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