Betriebsrat Wissen
Hier findest Du eine umfangreiche Sammlung von Fachartikeln für Betriebsräte zum Betriebsverfassungsrecht.
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Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Der Gesetzgeber hat in § 2 Abs. 1 BetrVG vier Grundsätze für die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat aufgestellt: Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit Zusammenarbeit unter
Zuständigkeit des Betriebsrats
Der Betriebsrat ist Repräsentant der Arbeitnehmer eines Betriebs und hat sich für deren Interessen einzusetzen. Der Betriebsrat ist deshalb grundsätzlich für alle Arbeitnehmer „zuständig“. Dazu
Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
Sachlicher Geltungsbereich In sachlicher Hinsicht müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die zum einen die Art des Betriebes, zum anderen seine Größe betreffen. Zur Art des
Wichtige Grundbegriffe im Betriebsverfassungsrecht
Jeder, der das Betriebsverfassungsrecht verstehen will, muss die Bedeutung einiger wichtiger Grundbegriffe dieses Rechtsgebiets kennen. Das sind die Begriffe Betrieb, Unternehmen und Arbeitgeber: Betrieb Nach
Größe und Zusammensetzung des Betriebsrats
In seinem § 9 regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Größe des Betriebsrates. Zu beachten ist, dass es in Betrieben mit nicht mehr als 100 Arbeitnehmern für
Betriebsrat: Überwachung des Arbeitgebers
Der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat die Aufgabe übertragen, darauf zu achten, dass der Arbeitgeber sich an die zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften hält. Aber
Wann muss der Betriebsrat vorzeitig neu gewählt werden?
Ein Betriebsrat bleibt normalerweise für 4 Jahre im Amt. Alle vier Jahre werden die Betriebsräte in ganz Deutschland neu gewählt. Das nächste Mal wieder im
Betriebsrat: Erste (Pflicht-)Aufgaben nach der Gründung oder Neuwahl
Bevor sich ein neu gewählter Betriebsrat an die eigentliche Arbeit machen kann, muss er erst einmal einige organisatorische Aufgaben erledigen. Die Erledigung dieser Aufgaben ist
Betriebsrat: Begleitung von Arbeitnehmern zu Personalgesprächen
Zu den Aufgaben eines jeden Betriebsratsmitglieds kann es gehören, Arbeitnehmer zu Personalgesprächen zu begleiten. Aber hat ein Arbeitnehmer eigentlich immer einen Anspruch darauf, ein Betriebsratsmitglied
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