Betriebsrat Wissen
Hier findest Du eine umfangreiche Sammlung von Fachartikeln für Betriebsräte zum Betriebsverfassungsrecht.
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Betriebsratswahl: Berichtigung/Neuerlass des Wahlausschreibens (normales Wahlverfahren)
Es kann vorkommen, dass das Wahlausschreiben trotz sorgfältiger Vorbereitung fehlerhaft ist. Sei es, weil Angaben vergessen wurden oder versehentlich falsche Informationen enthalten sind. Weil das
Betriebsratswahl: Prüfung der Vorschlagslisten (normales Wahlverfahren)
Voraussetzungen für gültige Vorschlagslisten Wenn mehr als fünf Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, erfolgt die Wahl im normalen Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Verhältnis-/Listenwahl, also aufgrund
Betriebsratswahl: Prüfung von Einsprüchen gegen die Wählerliste (normales Wahlverfahren)
Einsprüche gegen die Wählerliste Gemäß § 4 Absatz 1 WO können Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste mit Wirksamkeit für die Betriebsratswahl nur vor Ablauf
Betriebsratswahl: Aufgaben des Wahlvorstands nach Erlass des Wahlausschreibens bis zur Stimmabgabe (normales Wahlverfahren)
Nachdem der Wahlvorstand das Wahlausschreiben erlassen und die Betriebsratswahl somit eingeleitet hat, obliegen ihm von diesem Zeitpunkt an bis zur Stimmabgabe weitere umfangreiche Aufgaben, die
Betriebsratswahl: Aufgaben des Wahlvorstands vor Erlass des Wahlausschreibens (normales Wahlverfahren)
Um das Wahlausschreiben erlassen zu können, muss der Wahlvorstand zunächst wesentliche Vorbereitungen treffen. Welche Vorbereitungen zu treffen sind, kann § 3 Absatz 2 WO und
Betriebsratswahl: Bestellung des Wahlvorstands im normalen Wahlverfahren
Der Wahlvorstand hat die Wahl einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen, § 18 Absatz 1 Satz 1 BetrVG. Dafür bedarf es aber zunächst der Bestellung eines Wahlvorstandes. Die Bestellung kann
Betriebsratswahl: Wahlanfechtung
Unterlaufen bei der Durchführung der Wahl Fehler, kann das zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen. Sind die Fehler derart gravierend gewesen, dass nicht einmal der Anschein
Betriebsratswahl: Kosten
Die Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl verursachen Kosten. Diese Kosten sind gem. § 20 Absatz 3 Satz 1 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Insbesondere ist der Arbeitgeber gem. § 20 Absatz 3 Satz 2 BetrVG auch nicht
Betriebsratswahl: Wahlschutz, Kündigungsschutz
Um eine Beeinträchtigung der Betriebsratswahl, insbesondere durch den Arbeitgeber, zu verhindern, wurden verschiedenste gesetzliche Regelungen getroffen. Diese umfassen den Schutz des Wahlverfahrens an sich sowie
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