Betriebsrat Wissen
Hier findest Du eine umfangreiche Sammlung von Fachartikeln für Betriebsräte zum Betriebsverfassungsrecht.
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Amtszeit des Betriebsrats – Beginn und Ende
Die wesentlichen Vorschriften über die Amtszeit des Betriebsrats finden sich im zweiten Abschnitt des zweiten Teils des BetrVG, also in den §§ 21 bis 25 BetrVG. Grundsätzlich beträgt die
Die Konstituierende Sitzung
Mit Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses sind die Aufgaben des Wahlvorstands noch nicht erledigt. Vielmehr hat der Wahlvorstand die Gewählten auch noch zu einer sogenannten
Betriebsratswahl: Ermittlung des Wahlergebnisses bei der Mehrheits-/Personenwahl
Die Mehrheits-/Personenwahl unterscheidet sich von der Verhältnis-/Listenwahl maßgeblich dadurch, dass der Rang an dem ein Wahlbewerber im Wahlvorschlag aufgeführt ist, grundsätzlich keinen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit hat,
Betriebsratswahl: Ermittlung des Wahlergebnisses bei der Verhältnis-/Listenwahl
Was die Verhältniswahl charakterisiert ist der Umstand, dass der Rang an dem ein Wahlbewerber auf einer Vorschlagsliste steht, maßgeblichen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit hat, ob
Betriebsratswahl: Organisation der erforderlichen Wahlutensilien und Einrichtungen
Der Wahlvorstand muss sich unbedingt rechtzeitig darum kümmern, dass die zur Stimmabgabe erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind. Das muss nicht zwingend erst nach Erlass des Wahlausschreibens
Betriebsratswahl: Bedeutung des Wahlausschreibens und rechtzeitiger Erlass im normalen Wahlverfahren
Der Erlass des Wahlausschreibens leitet die Wahl ein und dient zur Information der Arbeitnehmer. Insbesondere werden mit Erlass des Wahlausschreibens Fristen in Gang gesetzt. Von
Betriebsratswahl: Unverzügliche Einleitung der Wahl, Wahlvorstandssitzungen und Beschlüsse
Nachdem der Wahlvorstand bestellt wurde, hat er die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen, § 18 Absatz 1 Satz 1 BetrVG. Hierzu
Betriebsratswahl: Die Wahlsysteme – Verhältniswahl und Mehrheitswahl
Die Betriebsratswahl kann nach zwei unterschiedlichen Wahlsystemen erfolgen. Entweder als Verhältniswahl (Listenwahl) oder als Mehrheitswahl (Personenwahl). Im normalen Wahlverfahren ist grundsätzlich eine Verhältniswahl durchzuführen. Hiervon
Größe und Zusammensetzung des Betriebsrats / Geschlechterquote
Aus wie vielen Mitgliedern ein Betriebsrat besteht, richtet sich nach der Anzahl der regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, § 9 BetrVG. In der Regel Beschäftigte
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